peci hat geschrieben:und wie sieht das mit den zusatztanks aus die man statt dem reservereifen hinten montiert?
und wie ist das wenn ich einen groesseren tank montiere?
und wo ist die grenze? was wenn ich den kanister mit einer leitung zum tank verbinde?
Hallo Peci,
die Treibstoffbeförderung ist im Gefahrengutbeförderungsgesetz und in den internationalen Transportvorschriften geregelt.
Die Vorschriften des ADR gelten jedoch nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Der Kraftstoff darf in
befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren
Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden. Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger
befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.
b) Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln (wie Boote), wenn er für den Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Absperrhähne
zwischen dem Motor oder der Einrichtung und dem Kraftstoffbehälter müssen während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt. Soweit erforderlich müssen die Fahrzeuge oder die anderen Beförderungsmittel aufrecht und
gegen Umfallen gesichert verladen werden.
Diese Informationen sind von der Wirtschaftskammer Österreich herausgegeben !
Grundsätzlich gilt also:
Befestigter Behälter im Fahrzeug: max. 1500 Liter
tragbarer Behälter: maximal 60 Liter
Selbstverständlich gilt das fixe Befestigen eines Kraftstoffbehälters im oder am Fahrzeug als typisierungspflichtiger Umbau !
Bleibt also nur die Möglichkeit der Mitnahme in einem tragbaren Behälter im Fahrzeuginneren...
lg Michael