LKW/PKW Zulassung

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LKW/PKW Zulassung

Beitragvon Samurai-freak » Mi, 26 Okt 2011, 16:11

Hallo liebe Suzianer,

ich habe da mal eine kleine Frage unzwar,Wir besitzen einen Samurai bj.89 longbody der als LKW zugelassen ist, wir möchten ihn aber gerne als PKW haben nun waren wir beim TÜV Nord die sagten dann zu uns Rücksitzbank muss rein Gurte müssen rein... weil die Ladefläche sonst ZU GROß ist!

Jetzt die frage an euch kann man da irgendwas anderes machen da wir gerne die Ladefläche berhalten wollen ???


Danke schonmal
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 26 Okt 2011, 16:39

Die Sitze nach der Umtragung wieder rausnehmen, wie jeder der hinten Platz will.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon KleinerEisbaer » Mi, 26 Okt 2011, 16:53

hat der samurai nicht so wie beim vitara "[S.1]4" und bei "[22]ZU S.1:2 OHNE H.SITZBANK" sitze im fahrzeugbrief stehen? unten bei sonstiges s
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Beitragvon isabo » Mi, 26 Okt 2011, 17:02

Kauf dir einfach ne Sitzbank bei ebay (bekommst oft schon für paar Euros da die keiner mehr will) und bau die für den TÜV ein und danach wieder raus. Fertig, da kräht kein Hahn mehr danach und beim nächsten Mal TÜV interessiert es sowieso keinen mehr und wenn da sagst einfach du hast sie vorübergehend demontiert da du was transportiert hast. Warum willst ihn eigentlich als PKW zulassen? Als LKW ist er doch in der Steuer ein absolutes Schnäppchen und in der Versicherung auch. Ich sehe da keinen Vorteil?
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 26 Okt 2011, 17:57

Sonntagsfahrverbot??? (mit Hänger)
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon isabo » Mi, 26 Okt 2011, 18:26

[quote="muzmuzadi"]Sonntagsfahrverbot??? (mit Hänger)[/quote]

Das Sonntagsfahverbot gilt nur für LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger. Sprich fahren darf man Sonntags, allerdings nicht mit Anhänger.
Wobei man auch ergänzen muss das die Strafe wenn man erwischt wird relativ günstig ist war so bei 40 Teuronen. Und mal ehrlich ich hab es noch nie erlebt dass jemand sowas kontrolliert bei nem kleinen Suzuki-Jeep.
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 26 Okt 2011, 18:33

Das Sonntagsfahverbot gilt nur für LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger. Sprich fahren darf man Sonntags, allerdings nicht mit Anhänger.

Und was ist bei einer LKW-Zulassung??
Wobei man auch ergänzen muss das die Strafe wenn man erwischt wird relativ günstig ist war so bei 40 Teuronen.

http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... ot.htmlwas
Ist doch etwas teurer.
Und mal ehrlich ich hab es noch nie erlebt dass jemand sowas kontrolliert bei nem kleinen Suzuki-Jeep.

Kann auch nicht, weil es keinen Suzuki-Jeep gibt. :wink: :lol:

Auf dem Dorf ist die Gefahr sicher gering, auf der Autobahn kann es schon etwas anders aussehen.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon isabo » Mi, 26 Okt 2011, 23:13

muzmuzadi hat geschrieben:
Das Sonntagsfahverbot gilt nur für LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger. Sprich fahren darf man Sonntags, allerdings nicht mit Anhänger.

Und was ist bei einer LKW-Zulassung??



Wie geschrieben mit LKWs unter 7,5t darf man Sonntags fahren. Allerdings nur mit dem LKW (oder dem PKW der als LKW angemeldet ist). Mit Anhänger darf man nicht fahren, dafür gibt es ein Fahrverbot


Wobei man auch ergänzen muss das die Strafe wenn man erwischt wird relativ günstig ist war so bei 40 Teuronen.

http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... ot.htmlwas
Ist doch etwas teurer.


Diese Angaben gelten nur für LKWs über 7,5t und der Suzuki liegt da sicher drunter :wink:

Und mal ehrlich ich hab es noch nie erlebt dass jemand sowas kontrolliert bei nem kleinen Suzuki-Jeep.

Kann auch nicht, weil es keinen Suzuki-Jeep gibt. :wink: :lol:

Auf dem Dorf ist die Gefahr sicher gering, auf der Autobahn kann es schon etwas anders aussehen.


Das kann man so nicht sagen, aufm Dorf kennt man sich und weis man viel und dann ist oft auch mal einer dabei der einen nicht mag und verpetzt. Grundsätzlich gesehen ist es ein Risiko, aber wie oft fährt man denn mit Anhänger? Und muss es denn Sonntag sein wo ich mit dem Anhänger fahre? Das ist doch der Tag an dem man nichts tun sollte :-D :-D
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 26 Okt 2011, 23:49

isabo hat geschrieben:Wie geschrieben mit LKWs unter 7,5t darf man Sonntags fahren. Allerdings nur mit dem LKW (oder dem PKW der als LKW angemeldet ist). Mit Anhänger darf man nicht fahren, dafür gibt es ein Fahrverbot

Sag ich doch die ganze Zeit, mit LKW Zulassung und Anhänger ist Sonntagsfahrverbot.
Diese Angaben gelten nur für LKWs über 7,5t und der Suzuki liegt da sicher drunter :wink:

Bei Fahrverbot mit Anhänger spielt das Gewicht keine Rolle, sondern nur darf ich oder darf ich nicht.

aber wie oft fährt man denn mit Anhänger? Und muss es denn Sonntag sein wo ich mit dem Anhänger fahre? Das ist doch der Tag an dem man nichts tun sollte :-D :-D

In der Landwirtschaft z. B. gibt es keinen Sonntag. :wink:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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