muzmuzadi hat geschrieben:Das Sonntagsfahverbot gilt nur für LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger. Sprich fahren darf man Sonntags, allerdings nicht mit Anhänger.
Und was ist bei einer LKW-Zulassung??
Wie geschrieben mit LKWs unter 7,5t darf man Sonntags fahren. Allerdings nur mit dem LKW (oder dem PKW der als LKW angemeldet ist). Mit Anhänger darf man nicht fahren, dafür gibt es ein Fahrverbot
Diese Angaben gelten nur für LKWs über 7,5t und der Suzuki liegt da sicher drunter
Und mal ehrlich ich hab es noch nie erlebt dass jemand sowas kontrolliert bei nem kleinen Suzuki-Jeep.
Kann auch nicht, weil es keinen Suzuki-Jeep gibt.
Auf dem Dorf ist die Gefahr sicher gering, auf der Autobahn kann es schon etwas anders aussehen.
Das kann man so nicht sagen, aufm Dorf kennt man sich und weis man viel und dann ist oft auch mal einer dabei der einen nicht mag und verpetzt. Grundsätzlich gesehen ist es ein Risiko, aber wie oft fährt man denn mit Anhänger? Und muss es denn Sonntag sein wo ich mit dem Anhänger fahre? Das ist doch der Tag an dem man nichts tun sollte
