Pfingsten in Oberwart - Pfingsmontag "Freies Fahren &qu

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Beitragvon user gelöscht » Mo, 23 Apr 2007, 9:11

Wir würden auch kommen, bzw. noch mit Vorbehalt - muss da noch etwas Überzeugungsarbeit leisten. :wink:
Uns wäre Montag viiiiel angenehmer.
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Beitragvon samusuzi » Mo, 23 Apr 2007, 11:15

DukeMaxl hat geschrieben:
örkl hat geschrieben:das fahrzeug brauch einen gültigen versicherungsschutz!!


heisst des des auto muss nur angemeldet sein? pickerl kann abgelaufen a sein?


Ich persönlich glaube nicht, dass die Versicherung was zahlen wird, wenn das Pickerl überzogen ist... :-k Das würde ich mir vorher schriftlich geben lassen :!:

lg Michael
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Beitragvon green_tomato » Mo, 23 Apr 2007, 11:25

samusuzi hat geschrieben:
DukeMaxl hat geschrieben:
örkl hat geschrieben:das fahrzeug brauch einen gültigen versicherungsschutz!!


heisst des des auto muss nur angemeldet sein? pickerl kann abgelaufen a sein?


Ich persönlich glaube nicht, dass die Versicherung was zahlen wird, wenn das Pickerl überzogen ist... :-k Das würde ich mir vorher schriftlich geben lassen :!:

lg Michael


Das glaub ich auch nicht...außer is is vl. noch in der Frist...(4 Monate nach Ablauf).
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Beitragvon blochbert » Mo, 23 Apr 2007, 19:36

Nein das mit die 4 Monate geht si ned aus, aber mit blaue Tafeln paßts glaub i von da Versicherung her oder täusch i mi do?
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Beitragvon samusuzi » Mo, 23 Apr 2007, 21:59

blochbert hat geschrieben:Nein das mit die 4 Monate geht si ned aus, aber mit blaue Tafeln paßts glaub i von da Versicherung her oder täusch i mi do?


Probekennzeichen (blaue Taferl):

Verwendung nur für

Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit eines Fahrzeuges.

Überführungsfahrten im Rahmen des Geschäftsbetriebes.

Überführungsfahrten durch den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer.

Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung.

Überlassen des Fahrzeuges (höchstes zulässiges Gesamtgewicht jedoch maximal 3500 kg) an einen Kaufinteressenten für längstens 72 Stunden (Fahrtunterbrechungen zulässig).

Voraussetzungen ergeben sich durch § 45 KFG 1967

Fahrzeug muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in verkehrs- und betriebsicherem Zustand befinden.
Grundsätzlich muss der Zulassungsbesitzer oder dessen Bevollmächtigter an der Probefahrt teilnehmen oder einen schriftlichen Auftrag zu dieser Fahrt erteilen.
Der Besitzer des Probefahrtkennzeichens hat einen Nachweis zu führen und darin vor jeder Fahrt den Namen des Lenkers, das Datum, Marke, Typ und Fahrgestellnummer des Fahrzeuges festzuhalten.
Im Rahmen einer Probefahrt eines Kaufinteressenten hat der Zulassungsbesitzer der Probefahrtkennzeichen eine Bescheinigung über die Probefahrt mit dem Zeitpunkt des Beginnes und Ende der Probefahrt auszustellen. Bei Fahrtunterbrechung ist diese Bescheinigung im Fahrzeug so zu hinterlegen, dass diese gut erkennbar ist.


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Beitragvon örkl » Mo, 23 Apr 2007, 22:03

hallo

wenn du mit abgelaufenen pickal einen unfall hast zahlt die versicherung keinen cent.
es gibt nur ein gas!!!
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Beitragvon samusuzi » Mo, 23 Apr 2007, 22:53

@Blochbert: hast doch eh noch Zeit :!: Flick den Blechhaufen halt zusammen und mach das Pickerl :!:

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Beitragvon michi m. » Di, 24 Apr 2007, 8:14

Keine Blauen Taferln
Gültiges Pickerl: JA
Angemeldet: JA

Und ich glaube, auch keine Traktorreifen oder Noppenreifen. Stimmt das Örkl?

Michi
Hompage des Geländewagensportvereins Graz
http://www.firma-moro.at.
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Beitragvon blochbert » Di, 24 Apr 2007, 18:57

@ samusuzi

Zeit hab i das stimmt schon, nur will ich jetzt nicht schnell schnell alles irgendwie machen, sondern hätte für heuer sowiso vor daß i die Karosse abbau und restaurier. I kenn mi ja wenn i des Pickerl jetzt moch donn rest. i des Auto nächstes Jahr a no ned :-D

Is jo wuascht irgendwon werd i a fertig sei und dann ko i a noch OW fahren.
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Beitragvon samusuzi » Do, 26 Apr 2007, 11:09

Kurze Zusammenfassung:

Freies Fahren in Oberwart am Pfingstmontag, 28. Mai:

1) Samusuzi mit Samurai
2) Wagner Franz mit Jeep YJ
3) Green Tomato mit SJ 413
4) Textik mit Samurai
5) DukeMaxl mit Samurai
6) Maxxine mit Vitara (noch nicht sicher)
7) Blochbert wahrscheinlich nicht (kein erlaubtes Fahrzeug !?)

...scheint jedenfalls im kleinen Rahmen zu bleiben 8)

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