Darf ich diesen Hänger noch ziehen ;-)

Alles andere ....

Beitragvon michi m. » So, 18 Mär 2007, 17:46

Wenn du nur den B Schein hast, gilt folgend:
Die eingetragenen Anhängelast vom Suzuki: Ist so zwischen 930 und 1300 kg.

Und dann noch vom Anhänger. Das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht. Egal ob der Hänger leer oder voll ist.

Die Höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge dürfen die 3500 Kilogramm nicht überschreitern.

Wenn du E zu B hast, gelten andere Vorschriften.

Michi
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Beitragvon SJ-PICKUP » So, 18 Mär 2007, 18:14

ich habe vom alten 3er führechein geschprochen, da ist es tatsächlich so wie ich es geschrieben habe.
wenn mann sein alten 3er auf EU führeschein umschreibt dann darf ich auch mehr achsige anhängern bis ne zug gesamtgewicht fahren.
ich habe auch ne 7,5t lkw und ne 10,8t anhänger und den darf ich auch mit meine alten 3er fahren.
jetzt muss mann sogar denn anhänger führeschein extra machen.
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