hsk.olli hat geschrieben:-BenZi- hat geschrieben:hsk.olli hat geschrieben:Klasse B, auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Sollte um einen Suzuki zu ziehen doch ausreichen...
Mazda BT 50 Leergewicht: 1855–2013 kg... Geht noch ein "großer" Anhänger...
Zulässige Gesamtmasse ist ausschlaggebend, habe ich auch erst gelernt, das tatsächliche Gewicht interessiert nicht und der BT50 hat laut Google ca 3to zGM
Du muss zGM vom Fahrzeug und zGM vom Anhänger addieren und darfst nicht über 3500kg kommen.
Willkommen in Deutschland... Da ich mit CE durchs Leben fahre habe ich da zum Glück recht wenig Probleme
Das ist EU, und Deutschland macht munter mit... ein österreichicher Bekannter hat auch gesagt wie bescheuert kann Deutschland eigentlich sein seine "Führerscheingesetze" an die EU anzupassen. Z.B. bei meinem Vater in der Firma haben die damit riesen Probleme (Stahlbau) keiner darf mehr einen Sprinter mit Anhänger fahren...