Sportgeräte versicherung

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Sportgeräte versicherung

Beitragvon Pfälzer » So, 17 Feb 2013, 20:11

Vielleicht eine blöde Frage aber da hier ja bestimmt einige eine Sportgeräte Versicherung besitzen,
würde mich nur einmal so interessieren,
ob man damit ein Verkehrstüchtiges Kfz (funktionierende Lichtanlage usw.) auf einer öffentlichen Straße offiziell abschleppen darf?

gruß
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Beitragvon BeniMog » So, 17 Feb 2013, 20:20

Nein wieso sollte das erlaubt sein???
www.VDGV.de


Suche immer alles von Zündapp


http://www.msc-asbach.de/
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Beitragvon muzmuzadi » So, 17 Feb 2013, 20:25

Das Leben kann so einfach sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon mini4x4 » So, 17 Feb 2013, 20:29

Abschleppen ist definiert als die Verbringung eines zugelassenen Fahrzeugs aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich nach einem Unfall oder einer Panne. Alles andere ist Schleppen, da gelten wieder andere Voraussetzungen. Da muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs einen LKW-Führerschein haben, dafür muss das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen sein und der Fahrzeugführer braucht auch keinen Führerschein.
Beides hat mit einer Sportgeräteversicherung gar nix zu tun!!

Andi
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Beitragvon mini4x4 » So, 17 Feb 2013, 20:31

Oops, muzmuzadi war schneller. Naja, verlinken geht ja auch schneller als selber schreiben! :lol:

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Beitragvon muzmuzadi » So, 17 Feb 2013, 21:02

Ist vor allem einfacher als es genau selbst zu wissen... :wink: :wink:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon mountymudder » Mo, 18 Feb 2013, 0:06

mini4x4 hat geschrieben:Da muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs einen LKW-Führerschein haben, dafür muss das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen sein und der Fahrzeugführer braucht auch keinen Führerschein.
Beides hat mit einer Sportgeräteversicherung gar nix zu tun!!

Andi


LKW führerschein? hab bei wiki (sofern ich richtig gelesen habe) nur was von BE gelesen.

oder irre ich mich da nun?



Gruß Marcel
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Beitragvon Toxic » Mo, 18 Feb 2013, 5:58

beim Schleppen (NICHT ABschleppen) gilt das geschleppte Fahrzeug als Anhänger und der Führer des "Zuges" muss eine Fahrerlaubnis für den gesamten Zug besitzen.
"Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen!"
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Beitragvon mini4x4 » Mo, 18 Feb 2013, 7:46

mountymudder hat geschrieben:
mini4x4 hat geschrieben:Da muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs einen LKW-Führerschein haben, dafür muss das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen sein und der Fahrzeugführer braucht auch keinen Führerschein.
Beides hat mit einer Sportgeräteversicherung gar nix zu tun!!

Andi


LKW führerschein? hab bei wiki (sofern ich richtig gelesen habe) nur was von BE gelesen.

oder irre ich mich da nun?



Gruß Marcel


Sorry, mein Wissen ist noch aus der Zeit, als die Führerscheinklassen mit Nummern anstatt Buchstaben gekennzeichnet waren. Damals brauchte man Führerscheinklasse Zwei, weil der Zug beim Schleppen mehr als drei Achsen hat.

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Beitragvon sadigi » Mo, 18 Feb 2013, 14:27

Ich darf doch einen Zug unter 3,5 to mit dem normalen PKW-Schein fahren, erst darüber brauch ich den E-Schein.
Seit Jänner erst ab 4,25 to, dann brauchst aber einen "Schnellsiederkurs"
der dir in den Schein eingetragen werden muß.
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