von peci » Fr, 14 Jan 2011, 21:38
nein das mitm umtragen ist nicht so einfach.
das geht nur wenn du übersiedelst und das auto ein übersiedlungsgut ist.
dann ists eu recht und dann gehts durch, bzw wenn nicht dann halt rechtschutzversicherung und jahrelanges processieren...
der grosse unterschied zwischen deutschland und österreich ist dass motorumbauten in deutschland die normen erfüllen müssen die zum zeitpunkt der erstzulassung galten. in österreich müssen sie immer gängige abgasnormen erfüllen.
unter umständen kannst du um eine ausnahmeregelung ansuchen, aber das ist sehr unwahrscheinlich dass das durchgeht.
deswegen sag ich ja, eventuell noch als veranstaltungsfahrzeug, da werden eher ausnahmen gemacht. da hast aber viele auflagen, z.b darfst du dann nur von und auf eine veranstaltung damit fahren, dann darfst nur du damit fahren, dann brauchst ne rennlizenz und pickerl nur mehr bei der prüfstelle....