
Hallo,
ich habe nachfolgenden Text gerade im Jeep- Forum gefunden:
Zitat:
"Hi zusammen!
Hatte gestern ein interessantes Gespräch mit meinem Mechaniker Spetzl der gute Kontakte zur Exekutive bzw. zur Zulassungstelle unterhält und möchte Euch die Info nicht vorenthalten:
1.) Reifen, Auspuffanlagen und Fahrwerke müssen bei Mitführen eines Gutachtens das die Allgemeine Betreibselaubnis ergänzt nicht mehr in die Typengenehmigung eingetragen werden. Also auch nicht in die Zulassungsbescheinigung. DIe Gutachten bekommt man in den meisten Fällen vom Händler, sollte es kein Gutachten geben muss man weiterhin den Weg zum TÜV beschreiten.
2.) Die Polizei kontrolliert Autobahnvignetten nicht mehr. Da die ASFINAG eine private Körperschaft ist, kann von staatlicher Seite die Eintreibung der Benutzungsgebühren nicht besorgt werden. Da die Asfinag Fahrzeuge niemanden schneller als mit 130km/h verfolgen darf, da sie sich sonst selber strafbar machen, scheint Davonfahren ein zwar verwaltungsrechtlicher Gesetztesbruch zu sein, aber auch ein probates Mittel um der Besterafung wegen fehlender Vignette zu entgehen.
Alle Angaben ohne Gewähr und nur als private Meinung aber mit hoher Glaubwürdigkeit
C."
Zitat Ende
...kann das jemand bestätigen
