von Offroad Events » So, 08 Mär 2009, 23:52
Verstoß gegen das Bay. Wald- und Forstgesetz (hab was von bis zu 10.000€ im Kopf) und natürlich die Einsatzkosten von Polizei und Feuerwehr (i.d.R. 25€ pro Mann und Stunde zzgl. Fzg.) auch wenn die umsonst angerückt sind.
Kann natürlich passieren das noch ein Umweltgutachter raus gerufen wird der feststellen muß ob von deinem Fahrzeug eine Umweltverschmutzung ausging.
Tante Gugel sagt:
Naturschutzgesetz Bayern
Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer in den Fällen des Absatzes 2 Nrn. 1, 2, 4, 5, 6, 7 Buchst. a fahrlässig handelt.
(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
1. entgegen Art. 25 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,
2. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,
Edit: Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG sagt allerdings bis zu 50.000€ Bußgeld
Teurer Spass auf alle Fälle
Zuletzt geändert von
Offroad Events am Mo, 09 Mär 2009, 0:21, insgesamt 2-mal geändert.
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