Bereits seit 1995 werden auf Grund der geänderten Seitenaufprallbestimmungen keine Eintragungen mehr für Fahrten ohne Türen gemacht... (RWTÜV)
Weitere Aussage: Einfach mit der alten Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterfahren, wenn die Polizei meckert Türen wieder rein machen und gut ist...