ausschlaggebend war 511,514,606 die bügel mit gummipuffer dienen dazu wenn die scheibe abgeklappt wird auf der mot.-haube aufliegt und die bügel wird sie verzurt/festgebunden.
alle fz.-hersteller haben beim kraftfahrtbundesamt eine ABE für das gefertige fz. alle änderungen REIFEN:RAHMEN:FAHRWERK MOTOR:GETRIEBE usw. müßen eingetragen werden durch einzelabnahme abe oder ähnliches wende ein unfall hast und man kommt dahinter das am fz. ÄNDERUNGEN vorgenommen wurden die nicht abgenommen/eingetragen sind haste ein problem mit dem versicherungsschutz