Stoppelhopser hat geschrieben:Kleines Off-Topic zu Thema "Betriebserlaubnis erloschen":
Ich fuhr 1999 mit meinem Actros so auf der Autobahn vor mich hin, als mich ein Vertreter der Staatsgewalt aufhielt, nur weil ich einen Knopf am Lenkrad hatte. Die sei nicht erlaubt, es sei denn, der Fahrer sei schwerbehindert und der Knopf müsse dann eingetragen sein. Die weiterfahrt wurde untersagt, bis ich den Knopf entfernt hatte, weil das Fahrzeug mit Knopf am Lenkrad ja keine Betriebserlaubnis mehr habe! Außerdem 100,-- DM Bussgeld und 3(!)Punkte in Flensburg!
Ich will damit sagen, wenn die schon wegen einen Knopf am Lenkrad so ein Theater machen, will ich gar nicht wissen, was da los ist wenn man einen nicht eingetragenen Kuhfänger spatzieren fährt. Da muß man nur an den richtigen Kreuzzügler geraten!
`99 war das auch noch so, heute nicht mehr! (seit ein paar Jahren...)