Moin Leute, wollte keinen neuen Thread aufmachen, deshalb benutzt ich mal diesen hier.
Bin grade auch auf der Suche nach einer Windenstoßstange. Habe mich nach langer suche für die von ARB entschlossen. Jetzt ist die Frage ob ich das ganze Eingetragen bekomme. Die ARB Stoßstange kommt aus Australien ohne Gutachten oder ABE. Also ist eine Einzelabnahme notwendig!
Ich habe einen Santana BJ 92.
Bin auf diesen Thread hier gestoßen:
viewtopic.php?f=24&t=43713&p=378581&hilit=eintragung#p378581Habe mir die RICHTLINIE 2005/66/EG
(>>>KLICK MICH<<<) für Frontschutzsystemen an Fahrzeugen durchgelesen aber bin jetzt nurnoch am kotzen, bin selber (Bau)Ingenieur aber blick garnicht mehr durch.
Einige schreiben das man eine Windenstoßstange in Kombination mit einer Winde mehr oder weniger als "Arbeitsgerät" eintragen lassen kann und dass das kein Problem wäre?
Die RICHTLINIE 66/EG ist von 2005, mein Fahrzeug aber von 92 und der Samurai wurde ja mit Bullenfänger standart mäßig ausgeliefert. Welche Richtlinie greift jetzt wo?