Habe mir jetzt erklären lassen, dass das Riffelblech, das ich auf meinem Suzuki habe, typisiert werden muss.
Ich echt überrascht.
Habe mir auch erklären lassen, dass die Riffelblechunterlage für den Fussraum, einfach die, welche es beim Forstinger oder so gibt, verboten sind! (Rutschgefahr) Habe die zwar nicht drin, aber trotzdem.
Sollen wir total entmündigt werden?
Und vor allem: Für jedes Vergehen, dass nicht eingetragen ist, sind sofort 80 Euro zu berappen.
Ich sehe das ganze ja bei verkehrssicherheitsbedenklichen Mängel ein, aber bei aufgeklebtem Riffelblech?
Wie seht ihr das ganze?
Michi, der aus dem Vielgelobten und freien Österreich.