Hatte das vor Jahren auch versucht eintragen zu lassen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird wohl nicht mehr anerkannt, und selbst wenn ist es eher ne uralte ABE als ein Gutachten dass zur Eintragung taugt. Falls die Rennleitung das fahren ohne Türen bemängeln sollte wird die Argumentation mit dem o.g. (alten) Dokument evtl. schwierig - bzw. mein TÜV meinte damals das Mitführen des Dokuments kann ich mir sparen weil ungültig - und das mit dem Ketten einhängen ist sowieso Schwachsinn. Kommt wohl aus der Zeit als Sicherheitsgurte noch nicht überall Serie waren, und die Ketten sollten als Rausfallschutz dienen wenn man nicht angeschnallt war - die Wirksamkeit kann sich jeder selbst ausmalen
Ich hab mir damals dann von diesem TÜV auf seinen Vorschlag hin auf indirektem Weg ne Eintragung über die geänderten Türscharniere (einfach aufgeflext so wie es alle machen) machen lassen. In meinem Schein steht seither das hier drin: *M.GEÄND.TÜRSCHARNIEREN;TÜREN ABNEHMBAR*
Muss aber auch sagen dass ich mit dem Thema noch nie Probleme hatte. fahre im Sommer öfter mal wochenlang täglich ohne Türen (und ohne eingehängte Ketten), und das hat selbst im Großraum Stuttgart noch nie irgendwen interessiert.
Gruß
Jan
"Wenn wir das nächste mal mit deinem Samurai fahren dann zieh ich mir nen Sport-BH an..."