ich war heute beim TÜV, um meine 31-Zoll-Reifen samt Felgen eintragen zu lassen. Gutachten sind vorhanden, soweit so gut.
Das Problem ist nun, dass der TÜV-Prüfer von mir nachgewiesen haben möchte, dass der neue Abrollumfang zur Originalreifengröße maximal 8% Abweichung hat.
Wie genau wird das berechnet? Oder hat jemand eine Idee, wie ich ihm das nachweisen kann?
Das kann ich doch über die VTG Übersetzung "steuern" ober habe ich da einen Denkfehler?
zum Fahrzeug selbst:
Original 1.3er Einspritzer, Original 5. Gang Getriebe, Original Samurai Achsen (die breiten)
Verteilergetriebe habe ich drei Stück rumliegen:
- Original Samurai/SJ413
- Original SJ410 Typ 2
- und ein 4:16 zu 1
Was muss ich einbauen und berechnen, um den Prüfer zu überzeugen?
Hattet ihr ähnliche Probleme?
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Vielen Dank im Voraus.