Anhängerkupplung Höhe

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Anhängerkupplung Höhe

Beitragvon Holdi » Mi, 18 Sep 2013, 14:49

Hallo Zusammen,

kann mir von Euch jemand sagen wieviel höher ich mit dem Fahrwerk (nicht Karosserie) kommen kann, damit die Anhängekupplung noch auf einem zulässigen und auch zweckmäßigem Niveau ist?

Schonmal Danke und Grüße
Holdi
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Beitragvon Zimbo » Mi, 18 Sep 2013, 15:07

Was zweckmäßig ist, musst du mithilfe deines Anhängers selbst herausfinden. Für PKW gibt es eine genormte Höhe:

Code: Alles auswählen
Der Abstand zwischen Kugelmitte und Fahrbahn beträgt bei beladenem Gespann (max. zul. Gesamtgewicht) 350 bis 420 mm.

Quelle: http://www.westfalia-automotive.de/index.php?id=10

Alles was nicht gewöhnlicher PKW ist, also Transporter, Geländewagen, etc., dürfen davon aber scheinbar abweichen. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen, kannst du sicherlich auch schnell selbst bei Tante Google oder z.B. in der DIN 74058.

Allerdings: Ich glaube da kümmern sich TÜV und Konsorten einen Dreck drum. Am Ende muss dein Anhänger hinter deinem Fahrzeug möglichst waagerecht stehen. Wie du das erreichst, ist dein Problem. Anhängerdeichseln mit Höhenverstellung gibts ja auch noch...

Grüße!
André
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Beitragvon Holdi » Mi, 18 Sep 2013, 15:18

Hallo André,
danke für Deine ausführliche Antwort. Das hat schonmal geholfen. Kann mir jetzt vielleicht noch einer sagen wie hoch die Kupplung beim Standard Samurai hängt. Ich kann gerade nicht messen gehen weil der Samu in Teilen da liegt :shock:

Grüße
Holdi
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Beitragvon gipsy » Mi, 18 Sep 2013, 17:34

Hallo Holdi,

bei meinem 92er Samurai Standard mit Originalreifen und ausgeräumter Ladefläche (PickUp) sind es ca. 40 - 41 cm bis zur Kugeloberkante.

Gruß Marko
Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, würde ich heute noch eine Suze kaufen!
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Beitragvon bodenflieger71 » Mi, 18 Sep 2013, 21:39

Hallo Holdi,

mit 235/75 und normalen Feder habe ich sie ausgetragen bekommen.

LG
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Beitragvon Jantau » Mi, 18 Sep 2013, 21:43

ja da wo wir her kommen is das so.... schei# tüv in norhessen
are you sure

Unbedingt rein Schauen
http://suzuki-offroad.net/viewtopic.php?p=313325#313325

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Beitragvon Holdi » Mi, 18 Sep 2013, 21:50

Dank Euch für die Antworten. So gesehen hängt die Kupplung ja schon ziemlich an der oberen Grenze des zulässigen. Gerade die 235/75 wollte ich auch aufziehen. Ich denke das ich dann wegen dem Lenkeinschlag noch etwas höher kommen muss. Also auf jeden Fall dann über den 420mm.
Vielleicht sollte ich die AHK dann erst nach dem TÜV wieder dranschrauben :twisted:

Was den TÜV angeht werde ich eventuell ins "benachbarte Ausland", sprich Pfalz oder Bayern auswandern. Zumindest was die Abnahmen der Reifen anbetrifft.
Holdi
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Beitragvon Geronzen » Mi, 18 Sep 2013, 21:52

http://forum.buschtaxi.org/ahk-kugelkopf-zu-hoch-und-der-tuv-meckert-t22690.html

Da stehts....

RICHTLINIE 94/20/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 1994

:wheel:
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FAQ: http://suzuki-offroad.net/viewtopic.php?f=9&t=33453
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Beitragvon Jantau » Mi, 18 Sep 2013, 22:06

ja also da Geländewagen is es Rille außer es wird durch ein Fahrwerks Gutachten oder und so weiter verlangt
are you sure

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