wieviele scheinwerfer darf ich verbauen?

Hier kommen alle Technik Fragen und Probleme rein!
Bitte hier sachlich bleiben ...

Beitragvon muzmuzadi » Mo, 31 Jan 2011, 10:27

Baloo hat geschrieben: ist ja nach der alten regel auch richtig.....
gesammt Referenzahl 75
4x FF50 = Ref. 50
also hast Du nur noch Ref. 25
Deine Hauptscheinwerfer haben aber mind. Ref. 35
Ich werde mich aber schlau machen....

Mit der Lichtkennzahl würde ich hinkommen da Bj. vor 1997 4x12,5 +2x17,5 das wären 85 und das ist weniger als 100.

Aber dann wäre ich bei 6 Scheinwerfern und eben das wird leider nicht gehen. :cry:

Es sei den ich rüste auf N3 Fahrzeug auf dann darf ich das. Ich weis nur noch nicht wie ich das zul GG. auf über 12 t bekomme. :roll: :lol:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon KleinerEisbaer » Mo, 31 Jan 2011, 11:45

muzmuzadi hat geschrieben:Ist eigentlich eindeutig: "Bau dran was die LIMA hergibt." :lol:


na klar dranbauen kannste, ging vorhin ja auch um die benutzung darum
weiss nicht obs überlesen wurde auf seite 3 ;)
http://suzuki-offroad.net/viewtopic.php?p=241158#241158

ansonsten steht da:
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


da es bei unseren fahrzeugen ja meist nicht um baufahrzeuge oder müllwagen handelt:

"wärend der fahrt" bedeutet unter anderem beim telefonieren mitm handy, dass der motor aus zu sein hat, was möglicherweise auch auf die scheinwerfer anwendung finden kann. :arrow:
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Beitragvon Baloo » Mo, 31 Jan 2011, 11:50

es sind ja auch Arbeitsscheinwerfer.....
die kannst Du auch während der Fahrt benutzen.....
nur nicht im Öffentlichen Straßenverkehr....
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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 31 Jan 2011, 12:00

Wann brauchst du die echten :wink: Arbeitsscheinwerfer? Doch nicht im öffentlichen Straßenverkehr, eher im Stand und meist abseits der Straße oder?
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden.

Die STZVO gilt ja nur für den öffentlichen Straßenverkehr.
Für den Straßenverkehr sind die Scheinwerfer ja limitiert und reglemtiert im Gegensatz zu echten Arbeitsscheinwerfern.
Stellt sich die Frage warum man Arbeitscheinwerfer auf der Straße beim Fahren benutzt?
"wärend der fahrt" bedeutet unter anderem beim telefonieren mitm handy, dass der motor aus zu sein hat, was möglicherweise auch auf die scheinwerfer anwendung finden kann
Beim Handy gibt es auch Punkte bei brennenden Arbeitsscheinwerfern sicher nicht.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon KleinerEisbaer » Mo, 31 Jan 2011, 12:54

muzmuzadi hat geschrieben:Beim Handy gibt es auch Punkte bei brennenden Arbeitsscheinwerfern sicher nicht.

na das hoffe ich doch :lol:
ging mir ja nur darum, dass es möglicherweise auslegungssachte sein könnte wann/wie man die nutzt.

mein (zugegeben strenger) tüv sagte mir zur HU, dass die scheinwerfer komplett abzubauen sind, da ich die ja wärend der fahrt auf der öffentlichen straße nutzen KÖNNTE (vergleichbar mit der GEZ :wink: ) :roll:
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Beitragvon Baloo » Mo, 31 Jan 2011, 14:12

mein (zugegeben strenger) tüv sagte mir zur HU, dass die scheinwerfer komplett abzubauen sind, da ich die ja wärend der fahrt auf der öffentlichen straße nutzen KÖNNTE (vergleichbar mit der GEZ )

blödsinn.....
deine Vergleiche sind immer drollig.....
das sind ja Äpfel mit Birnen vergleichen....
Du darfst die Zusätzlichen (Arbeitsscheinwerfer) Fernscheinwerfer am KFZ haben und sie müßen Funktionieren,
natürlich über einen separaten Schalter
und "darfst" sie nur abseits Öffentlicher Straßen benutzen....
und da stehend oder während der fahrt....
alles andere ich höchst Illegal und wird mit mehren 100 schlägen auf die Finger die den Schalter umgelegt haben bestraft.... :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
mein Tip
such Dir einen anderen TÜV
und sieh nicht alles so eng.......
mich hat noch kein Polizist wegen dieser oder anderer sachen bestraft....
weil die sich eher auf tiefer,breiter, härter, schneller konzentrieren.....
Gruß
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Beitragvon KleinerEisbaer » Mo, 31 Jan 2011, 14:30

war alles so geschaltet, dass nur 4 gleichzeitig leuchten beim fernlicht, also stvo konform (ausser man drückt eben den schalter) :)
fand der trotzdem nicht gut. :?
werd da auch nicht mehr hin (ok jetzt hab ich ja n neuen vitara und da ist das problem der vielen lampen nicht vorhanden :wink: )
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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 31 Jan 2011, 15:27

KleinerEisbaer hat geschrieben:neuen vitara und da ist das problem der vielen lampen nicht vorhanden :wink: )


Wie lange? :lol: :lol:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon KleinerEisbaer » Di, 01 Feb 2011, 9:17

sorry fürs threadversabbeln :wink:

mal sehen :D
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Beitragvon Baloo » Di, 01 Feb 2011, 15:02

das hab ich bei Hella gefunden.....
(ich bin weiter dran...... :wink:

Pressetext

Neue Zusatzscheinwerfer von Hella
Hella nutzt neue Lichttechnologien sowie Erweiterung der gesetzlich zulässigen Lichtwerte: Größere Variantenvielfalt bei Luminator und Rallye 3003
Artikel vom 15.09.2010
Lippstadt, im September 2010. Seit kurzem erlaubt der Gesetzgeber bei der Lichtleistung aller Fernscheinwerfer pro Fahrzeug eine Referenzzahl von insgesamt 100 - anstatt wie bisher 75. Vor diesem Hintergrund hat Licht- und Elektronikspezialist Hella die Zusatzscheinwerfer der Reihen Luminator und Rallye 3003, die insbesondere bei Truck-, Off-Road- und SUV-Fahrern auf große Beliebtheit stoßen, lichttechnisch weiter optimiert: Pro Scheinwerfer haben sie jetzt eine Referenzzahl von 50, anstatt der bisherigen von 37,5, und sind so eine ideale Ergänzung zum serienmäßigen Fernlicht. Die neu entwickelten Reflektoren bieten eine um mehr als 10 Prozent gesteigerte Reichweite mit einer hervorragenden und gleichmäßigen Fernausleuchtung. Der hohe Wirkungsgrad des High Boost-Reflektors wird für eine ideale Ausleuchtung der Fahrbahn voll ausgenutzt - dank computeroptimierter Feinabstimmung von Leuchtmittel und Freiflächen-Technik. Das reduziert die Ermüdungsgefahr des Fahrers und bringt optimale Sicht bei jeder Witterung und Fahrsituation.
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