wieviele scheinwerfer darf ich verbauen?

Hier kommen alle Technik Fragen und Probleme rein!
Bitte hier sachlich bleiben ...

Beitragvon Baloo » Fr, 28 Jan 2011, 10:27

muzmuzadi hat geschrieben:Ja das kann sein, weis ich auch nicht so genau. Aber man kann eben gut sehen wo die Scheinwerfer sein müssen und das eben nur 4 Stück gleichzeitig legal auf der Straße brennen dürfen.


stimmt nicht....
legal dürfen so viele Scheinwerfer brennen bis der Referenzwert von 100 erreicht ist....
(immer Paar weise)
es gibt Scheinwerfer mit der Referenzahl 12,5/17,5/25/50
wenn Du davon ausgehst das Deine Orginalen Fernscheinwerfer einen Ref.w. von je 17,5 (35) haben dann hast Du noch 65 übrig....
sprich Du kannst noch 4 a 12,5 oder 2 a 17,5/25 dazu nehmen...
oder Du legst die Orginalen Fernsch. still und kannst noch 8 a 12,5,
4 a 17,5 oder 25,
oder 2 a 50 brennen lassen Deine Fernscheinwerfer dürfen wenn Sie brennen den wert 100 nicht überschreiten....
(den Referenzwert haben übrigens die Scheinwerfer und nicht die Birne...
sprich... Du kannst auch 80/100/120/140 Watt Birnen benutzen....
wenn Die Scheinwerfer dafür ausgelegt sind)
Gruß
Baloo
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Beitragvon Tom_AA » Fr, 28 Jan 2011, 11:28

Da hätte ich eine Frage: Wie verhält sich das mit dem "Tagfahrlicht" - wird das separat gezählt und gibts da auch die Angabe des Wertes?

Sonst fahren doch bald lauter Weihnachtsbäume durch die Gegend :)
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Beitragvon matzele » Fr, 28 Jan 2011, 11:35

Mmmm ich hab 4 Hella mit 17,5. Wenn ich die jetzt separat Klemme als arbeitsscheinwerfer heist das ich kann so mit rumfahren allerdings dürfen sie nicht brennen mit dem Licht und den Nebelscheinwerfern zusammen seh ich das richtig? oder ist das anbauen schon strafbar von 6 zusatzscheinwerfer :?
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Beitragvon Baloo » Fr, 28 Jan 2011, 11:58

matzele hat geschrieben:Mmmm ich hab 4 Hella mit 17,5. Wenn ich die jetzt separat Klemme als arbeitsscheinwerfer heist das ich kann so mit rumfahren allerdings dürfen sie nicht brennen mit dem Licht und den Nebelscheinwerfern zusammen seh ich das richtig? oder ist das anbauen schon strafbar von 6 zusatzscheinwerfer :?

Du darfst Dir so viele Scheinwerfer dranbauen wie Du willst......
Vorraussetzung ist alle müßen Funktionieren....
mit dem Normalen Fernlicht dürfen nur so viele Scheinwerfer brennen
wie Du mit der Ref. 100 hinkriegst....
also wenn Deine Orginalen Fernlichter ein Ref. Wert von 17,5 haben
ergibt das einen Ref. Wert von 35
also hast Du noch 65 übrig...
also kannst Du Fernscheinwerfer 4x 12,5 oder 2x 17,5 oder 2x 25
alle anderen Zusätzlichen Fernscheinwerfer mußt Du paar weise über einen extra Schalter als Arbeitsscheinwerfer schalten
Nebel..... Tagfahr... und Abblenlichter zählen nicht.... (darfst Du je 1 Paar haben)
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Beitragvon Tom_AA » Fr, 28 Jan 2011, 12:02

Ich hab Dich jetzt so verstanden: Du hast neben den beiden Serienhauptscheinwerfern jetzt schon 4 Hella Scheinwerfer (also 2 Paare) an der Front und willst jetzt noch 6 zusätzlich unterbringen?

Wenn Du sie auf dem Dach unterbringst, separat über einen Schalter regelst, gelten diese als Arbeitsleuchten.

Ob Du an der Front jetzt noch 6 Scheinwerfer (also 3 Paare) als "Arbeitsleuchten" unterbringen darfst, glaube ich fast nicht - wird sicher auch recht eng werden...

Das sicherste wird sein, wenn Du mal beim TüV in Deiner Nähe nachfragst und da erklärst, was Du vorhast.

Ein Bild wäre vielleicht auch nicht schlecht - dann hätte man einen besseren Überblick über die jetzige Situation :)

Unabhängig davon, wo Du die Leuchten unterbringst ist der Einsatz einer stärkeren Lichtmaschine ratsam, wenn Du (offroad natürlich) die gesamte Staatsbeleuchtung anwirfst!
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Beitragvon Baloo » Fr, 28 Jan 2011, 12:06

hab ich gar nicht durchgelesen ....
sieht dann echt ein bischen nach LKW aus.....
ich hätt dann noch zwei Side- oder High Pipes.....
aber dürfen tut er es......
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Beitragvon Toxic » Fr, 28 Jan 2011, 12:25

@Baloo:


::danke::

für´s Updaten!

Hatte auch noch die alte Regelung im Kopf...
"Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen!"
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Beitragvon Baloo » Fr, 28 Jan 2011, 12:35

immer wieder gern....
wir müßen mal wieder in den Mammut.....
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Beitragvon muzmuzadi » Fr, 28 Jan 2011, 13:17

Baloo hat geschrieben:
muzmuzadi hat geschrieben:Ja das kann sein, weis ich auch nicht so genau. Aber man kann eben gut sehen wo die Scheinwerfer sein müssen und das eben nur 4 Stück gleichzeitig legal auf der Straße brennen dürfen.

stimmt nicht....
legal dürfen so viele Scheinwerfer brennen bis der Referenzwert von 100 erreicht ist....

Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl:
􀂃 nach ECE: Zwei oder vier; für N3 zwei weitere, d.h.
insgesamt 6 1
􀂃 nach StVZO: Zwei, max. vier (auch sechs, wenn davon vier
Scheinwerfer versenkbar sind)
Lage nach ECE: vorn am Fahrzeug, so daß FzFührer nicht von

Wo steht in der aktuellen Vorschrift das die Anzahl egal ist? Alt siehe oben.
Such das mal bitte raus, wäre interessant.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon KleinerEisbaer » Fr, 28 Jan 2011, 14:11

ein 12v55W fernscheinwerfer kann nicht als arbeitsscheinwerfer gelten, denn arbeitsscheinwerfer dürfen maximal 12v35W haben.

dazu kommt dass ausser bei baumaschinen/fahrzeugen der stadt (kehrmaschine/müllabfuhr) oder landwirdschaftlichen fahrzeugen die arbeitsscheinwerfer nicht wärend der fahrt brennen dürfen.
also wird der tüv gleich meckern wenn man die anschalten kann wärend der motor läuft ;)
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