Autoanhänger auch ohne Hängerführerschein zu fahren

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Beitragvon suuzuukii » Mo, 12 Okt 2009, 20:44

Mahlzeit.

Glücklicherweise hab ich den 3´er.
Hatte aber bis vor ein paar Jahren immer das Problem der Überladung (richtig wäre "Überschreiten der zulässigen Anhängelast") da mein Golf III Variant mit 110kw Pumpe Düse TDI und großer VR6 Bremse nur 1200kg :twisted: anhängen durfte und mein Anhänger leer schon 540kg wiegt.
Meine Suze darf 1300 anhängen :shock: da hab ich mich echt immer gefragt wo liegen da die Relationen.
Mittlerweile fahr ich n T4 Multivan und meine Sorgen haben sich verabschiedet.
Trotzdem find ichs nicht schlecht das man für "große" Anhänger ne Prüfung oder sowas ablegen muss.
Mein Anhänger ist mit 2,46m recht breit und wenn ich mir vorstelle da soll jemand mit losfahren der gerade aufm Smart sein Schein gemacht hat und zu Hause n Golf zu stehen hat?! Da wird mir mulmig.

Ja ja ich weiß werden jetzt viele sagen auch für meinen FS Klasse 3 musste ich keine gesonderte Prüfung ablegen, bin ich ja auch froh drüber.
Aber wenns so gewesen wäre hätt ichs gemacht bevor ich mich auf irgendwelche rechnerischen Experimente eingelassen hätte.

Es kann ja auch nicht jeder n 40Tonner fahren :)
Man hat´s nicht leicht aber leicht hat´s einen
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Beitragvon Tennisanlage » Fr, 30 Okt 2009, 23:35

Ich hab da mal ein sehr anschauliches Bild gefunden 8)

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Beitragvon ohu » Sa, 31 Okt 2009, 8:40

Hehe! :lol:

Habe übrigens kürzlich entdeckt, dass es wohl für die Spanier eine Anhängerkupplung von Westfalia gibt, die 1400kg kann - bekommt man die dann auch eingetragen?

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Beitragvon Hoizfux » Sa, 31 Okt 2009, 9:00

brauchst ja nimmer eintragen lassen....
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Beitragvon michi m. » Sa, 31 Okt 2009, 16:44

suuzuukii hat geschrieben:Mahlzeit.

Glücklicherweise hab ich den 3´er.
Hatte aber bis vor ein paar Jahren immer das Problem der Überladung (richtig wäre "Überschreiten der zulässigen Anhängelast") da mein Golf III Variant mit 110kw Pumpe Düse TDI und großer VR6 Bremse nur 1200kg :twisted: anhängen durfte und mein Anhänger leer schon 540kg wiegt.
Meine Suze darf 1300 anhängen :shock: da hab ich mich echt immer gefragt wo liegen da die Relationen.
Mittlerweile fahr ich n T4 Multivan und meine Sorgen haben sich verabschiedet.
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Mein Anhänger ist mit 2,46m recht breit und wenn ich mir vorstelle da soll jemand mit losfahren der gerade aufm Smart sein Schein gemacht hat und zu Hause n Golf zu stehen hat?! Da wird mir mulmig.

Ja ja ich weiß werden jetzt viele sagen auch für meinen FS Klasse 3 musste ich keine gesonderte Prüfung ablegen, bin ich ja auch froh drüber.
Aber wenns so gewesen wäre hätt ichs gemacht bevor ich mich auf irgendwelche rechnerischen Experimente eingelassen hätte.

Es kann ja auch nicht jeder n 40Tonner fahren :)


Die Relationen liegen am Rahmen des Suzukis.
So ein kleines Golferl verbiegt es halt gleich einmal.
Ausserdem hast du bei Bedarf am Suzuki Allrad.
Und dann auch noch Untersetzung.
Für mich ist das schon nachvollziehbar.
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Beitragvon Dani88 » Sa, 31 Okt 2009, 20:13

Und woran liegt das das der Benziner Samurai mehr ziehen darf als der Diesel?
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Beitragvon michi m. » So, 01 Nov 2009, 11:06

Dani88 hat geschrieben:Und woran liegt das das der Benziner Samurai mehr ziehen darf als der Diesel?


Das ist ein interessante Frage.
Ich weiss nur, dass es für den Samurai eine Anhängekupplung gibt, die zusätzlich nach vorne, unter dem Tank vorbei, dann nach oben. Verstrebt ist.
Vielleicht gibt es eine solche Ausführung für den Diesel nicht.

Ich darf bei meinem Samurai mit meiner Kupplung nur 930kg gebremst anhängen. Und ungebremst 450kg.

Habe allerdings auch nicht diese Verstrebung.

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Beitragvon Dani88 » So, 01 Nov 2009, 11:10

Ich darf mit meinem 1300kg anhängen. Meine Eltern dürfen mit ihrem 1.9 Diesel aber nur 1000kg anhängen.
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Beitragvon michi m. » So, 01 Nov 2009, 11:15

Dani88 hat geschrieben:Ich darf mit meinem 1300kg anhängen. Meine Eltern dürfen mit ihrem 1.9 Diesel aber nur 1000kg anhängen.


Das könnte abhängig von der Anhängerkupplung sein.
Möglich ist auch, dass sich im Laufe der Jahre die Gesetze geändert haben.
Früher ist es ja gegangen, bei Allradfahrzeugen das 1,5 fache vom Zugfahrzeug anzuhängen.
Mittlerweile ist diese Regelung aber nur mehr für permanent allradgetriebene Autos gängig.
Ist ein bisserl undurchsichtig das ganze.
Wichtig ist die Anhängekupplung.
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Beitragvon Dani88 » So, 01 Nov 2009, 11:20

Aha fand das nur irgendwie komisch das ein Diesel ganze 300kg weniger ziehen darf als mein kleiner Benziner. Aber jetzt weiß ich ja Bescheid. Danke für die Info.
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