von Triscatal » Mo, 30 Mär 2009, 13:26
Hallo!
Also bei GFK lese ich immer wieder: "Drüber lackieren und Gut ist... Brauchst beim TÜV net sagen..."
Mich würde da mal die tatsächliche rechtliche Lage interessieren,egal ob jetzt D oder AT.
Nicht weil ich alles schlecht machen will oder weil ich alles gutheissen möchte was der TÜV so treibt.
Ich meine klar kann es gut gehen und keiner merkts,aber was ist wenn mal was passiert und irgendein Gutachter sagt dann Mit Blech wäre das nicht passiert!Und warum hat der Wagen TÜV???
Vielleicht steigt dann die Versicherung aus.Oder es gibt eine Allgemeine Verkehrskontrolle und der Junge aufstrebende Beamte sucht solange bis er was findet und hat zufällig auch noch Ahnung davon wo und wie er suchen muss.
Das sind halt so Gedanken die mir eben gekommen sind.
Deswegen vielleicht mal den rechtlichen Hintergrund zu der GFK-Geschichte abklären,bevor man noch so richtig (teuren) Stress kriegt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.