FalkHenkel hat geschrieben:Dazu habe ich das serienmäßige Endrohr etwas gekürzt, den Halter der Nebelschlussleuchte entfernt, und diese an einem vorhandenen Loch im Stoßfänger befestigt.
So kann ich auch ohne Abgasgestank mit hochgerolltem Heckrollo fahren.
Hallo,
ich wollte auch die Nebelschlußleuchte aus dem Zerstörungsbereich im Gelände entfernen. Leider muß laut StVZO die Entfernung zwischen Rücklicht und Nebelschlußleuchte min. 100 mm betragen. Hatte auch an dieses Loch in der Stoßstange gedacht (wird sicher in anderen Ländern auch für die Nebelschlußleuchte benutzt) aber dann sind die beiden Leuchten zu dicht zusammen. Darum wird sicher dieser lange Halter hierzulande benutzt.
Gruß Bernhard