Beduin hat geschrieben:Hallo,
es ist sogar Vorschrift dass Zusatzscheinwerfer nur in Verbindung, d.h mit Hauptscheinwerfern leuchten dürfen und nicht ohne..
Zumindest Nebelscheinwerfer (Kl.55) dürfen nur mit dem Standlicht angehen (58).
Hallo,
wo steht das
Ich kann zumindest auf die schnelle keine genaue Regelung finden.
Irgendwo glaube ich mich aber dunkel erinnern zu können, dass dieser Regelung zumindest bei "Arbeitsscheinwerfern" eben nicht gilt
So viel ich weiß, müsste es hierfür eigentlich eine EU- weite Regelung geben
Jedenfalls glaube ich (soweit ich unsere Behörden- Angaben in Österreich richtig verstanden habe) dass Zusatzscheinwerfer zumindest nicht extra typisiert werden müssen, soferne diese EU- vorschriftsmäßig installiert sind...
Kennt jemand eine genaue und aktuelle Übersicht, was genau für die einzelnen Scheinwerfertypen zu beachten ist
lg
Michael