SJ 413 Minikat Gutachten

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SJ 413 Minikat Gutachten

Beitragvon scurio » Mi, 27 Apr 2011, 13:35

Hi Leute, habe für meinen 413 einen Minikat mit Gutachten gekauft um auf Euro2 umzurüsten
nähreres war vom Verkäufer nicht angegeben

Als das Teil ankam habe ich genau nachgesehen aber das gutachten besteht nur für die Baujahre 93 und 94. Ich habe aber einen SJ413 aus dem Jahre 91 :(.

Der Verkäufer verweigert die Rücknahme, da ich nicht danach gefragt habe ... aber als ich 413 samurai gelesen hab war für mich klar, dass meiner darunter fällt.

Hat jemand vielleicht ein Solches Gutachten für Baujahr 91', sodass ich den Minikat eintragen lassen kann ?

Wäre euch sehr dankbar !

Gruß
Marco
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Beitragvon gelöschter User » Mi, 27 Apr 2011, 14:25

1: händler oder privat? Internet oder geschäft?
2: wenn du glück hast kriegst auch den eingetragen. Einfach mal die suche bemühen.
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Beitragvon Psychedelic » Mi, 27 Apr 2011, 14:43

Hallo,
man benötigt kein Vorfahren beim TÜV. Ein Ausfüllen der Einbaubestätigung durch eine Fachwerkstatt reicht vollkommen (mit Stempel usw.).
Damit dann ab zur Zulassungstelle und die Steuerklasse damit umstellen lassen.

Offiziell steht in dem Gutachten blaube nur der Swift und Kollegen drinnen, da es aber der selbe Motor ist, sollte es bei auftretenden Zweifel mit ein bischen Höflichkeit bei der Zulassungstelle keine Probleme geben. :roll:

Grüße,
Psychedelic
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Beitragvon scurio » Mi, 27 Apr 2011, 14:49

beim Tüv war ich auch nicht :(

Lediglich bei der Zulassungsstelle, Papiere sind schon alle ausgefüllt, aber die eintragung scheiterte an den Papieren, die beim Minikat dabei waren, da da stehen nur Samurai SJ413 , Swift usw. drin aber halt nicht mein Baujahr, auch die Begründung mit den baugleichen Motoren hat da leider nicht geholfen :(

deshalb frage ich ja :(
werde es nochmal versuchen aber denke nicht, dass es diesmal anders ausgeht
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Beitragvon Hoizfux » Mi, 27 Apr 2011, 19:52

hallo

ja dann musst mal mim tüv reden ob es dir einer einträgt!

zudem solltest du wissen das du KEINEN SJ413 hast sondern nen SAMURAI!!!!

die aussage von dem verkäufer ist blödsinn und da kannst du ihn auch packen - in deutschland kannst du das ding gesetzlich 2 wochenlang ohne angabe von gründen zurückgeben!
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Beitragvon gelöschter User » Mi, 27 Apr 2011, 21:02

Hoizfux hat geschrieben:hallo

ja dann musst mal mim tüv reden ob es dir einer einträgt!

zudem solltest du wissen das du KEINEN SJ413 hast sondern nen SAMURAI!!!!

die aussage von dem verkäufer ist blödsinn und da kannst du ihn auch packen - in deutschland kannst du das ding gesetzlich 2 wochenlang ohne angabe von gründen zurückgeben!


Und deine Aussage ist leider teilweise auch falsch.

Die Zulassungsstelle ist die jenige die es im Brief / Schein umschüsselt. Wenn die Zulassungsstelle das gecheckt hat, dass er für deinen leider einfach nicht (wg. Baujahr), hast du leider keine chance zur Eintragung. Da die sich daran halten müssen. Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, dann zurück schicken innerhalb des 14-tätigen Rückgaberecht.

Sonst das teil hier im Forum wieder verkaufen. Grüße
gelöschter User
 

Beitragvon Hoizfux » Do, 28 Apr 2011, 7:13

da täuschst du dich - wenns der tüv einträgt kontrolliert die zulassungsstelle garnix! die sehn ja das gutachten nicht (wird ja vom tüv eingezogen) und der tüv schreibt in seine abnahmegutachten die zu ändernden nummern ein! deshalb wäre es ja möglich das man ihn beim tüv eintragen lässt!
das man nur zur zulassung geht wies eigentlich gedacht ist funktioniert hier nicht - die sind da zu unflexibel

hab ich schon öfters so mit kaltlaufreglern für diverse autos gemacht - war nie ein problem wenn man nachweisen kann das der motor und die abgasnorm ident sind!
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Beitragvon 4x4orca » Do, 28 Apr 2011, 14:03

Hoizfux hat geschrieben:da täuschst du dich - wenns der tüv einträgt kontrolliert die zulassungsstelle garnix! die sehn ja das gutachten nicht (wird ja vom tüv eingezogen) und der tüv schreibt in seine abnahmegutachten die zu ändernden nummern ein! deshalb wäre es ja möglich das man ihn beim tüv eintragen lässt!
das man nur zur zulassung geht wies eigentlich gedacht ist funktioniert hier nicht - die sind da zu unflexibel

hab ich schon öfters so mit kaltlaufreglern für diverse autos gemacht - war nie ein problem wenn man nachweisen kann das der motor und die abgasnorm ident sind!


Korrekt. Wenn die Werkstatt den ordnungsgemäßen einbau bestätigt (Dafür gibts einen entsprechenden Zettel bei den Unterlagen vom Minikat), muss der Zettel nur noch zur Zulassungsstelle, damit die die Papiere ändern.

Und wegen dem Baujahr. Schau mal ganhz genau in die Papiere. Irgendwo (zumindest war das bei meinem Minikat so) steht, dass das Gutachten ggfls. auch für ältere Baujahre gilt.

Wir haben mehrere 90er und 91er G-Modelle, wo der Minikat eingetragen ist.

Gruss
Sacha
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