Standlichtringe als Tagfahrlicht zulässig?

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Standlichtringe als Tagfahrlicht zulässig?

Beitragvon Schosch » Mo, 10 Mai 2010, 12:56

Hallo zusammen,
ich habe vor geraumer Zeit Scheinwerfer mit Standlichtringen vom 2er Golf eingebaut.
Brauchen diese eine bestimmte E-Nummer oder ähnliches, oder kann ich die Standlichtringe einfach so als Tagfahrlichter definieren und entsprechend anschließen (original Standlichter sind vorhanden und kommen wohl auch nicht so schnell weg)?
Maße und Lichtleistung passen ja soweit ich das sehe :?:
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Beitragvon Hoizfux » Mo, 10 Mai 2010, 13:37

als tagfahrlicht sind sie zu schwach und dann müsstest du sie so anschliessen das sie immer leuchten wenn der motor läuft!

nimm sie einfach als zusätzliche standlichter her (bzw die unteren sind dann einfach begrenzungsleuchten ;-) )
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Beitragvon Schosch » Mo, 10 Mai 2010, 13:40

Als Standlichter sind sie ja momentan geschaltet. TFL müssen doch mindestens 10 Watt haben, wenn ich mich nicht irre - da kommen die Ringe mit jeweils 12 Watt zumindest leidlich drüber ^^
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Beitragvon Toxic » Di, 11 Mai 2010, 20:37

TFL müssen als solche geprüft und gekennzeichnet sein, das sind die Standlichtringe nicht, weils ja Standlichter sind...

Und ich denke auch, dass das schon auffällt...

Gruß,
Andreas
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Beitragvon mfg41 » Di, 11 Mai 2010, 21:23

hallo,

es ist aber nicht verboten nur mit standlicht zu fahren, wenns hell ist.




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Beitragvon Zimbo » Mi, 12 Mai 2010, 13:00

mfg41 hat geschrieben:hallo,

es ist aber nicht verboten nur mit standlicht zu fahren, wenns hell ist.




mfg41


Doch, ist es. Fahren mit Standlicht ist immer verboten. Nachzulesen in § 17 (Ziffer 2) StVO

Grüße,
André
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Beitragvon skitty » Mi, 12 Mai 2010, 15:32

Das gilt aber doch nur für während der Dämmerung und bei Dunkelheit, oder?
Am Tag darf man doch auch ganz ohne Licht fahren. Und wieso soll man da dann nicht das Standlicht einschalten dürfen.
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Beitragvon Zimbo » Mi, 12 Mai 2010, 16:38

skitty hat geschrieben:Das gilt aber doch nur für während der Dämmerung und bei Dunkelheit, oder?
Am Tag darf man doch auch ganz ohne Licht fahren. Und wieso soll man da dann nicht das Standlicht einschalten dürfen.


Ich bin kein Jurist, aber ich zitiere §17 (2) Satz 1 StVO: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Das lässt eigentlich keinerlei Freiraum für Interpretationen nach persönlichem Gusto...

Grüße!
André
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Beitragvon Kingofdarkness » Mi, 12 Mai 2010, 17:02

Zimbo hat geschrieben:
skitty hat geschrieben:Das gilt aber doch nur für während der Dämmerung und bei Dunkelheit, oder?
Am Tag darf man doch auch ganz ohne Licht fahren. Und wieso soll man da dann nicht das Standlicht einschalten dürfen.


Ich bin kein Jurist, aber ich zitiere §17 (2) Satz 1 StVO: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Das lässt eigentlich keinerlei Freiraum für Interpretationen nach persönlichem Gusto...

Grüße!
André


ja ich hab das so verstanden das man damit nicht am abend fahren darf aber ein kumpel fährt selbst in der dunkelheit mit den standlichtringen und nebelscheinwerfer weill das abblendlicht zu weit nach unten zeigt und es sind schon ungefär 10 polizei autos vorbei gefahren und haben nix gemacht
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Beitragvon bernermer » Mi, 12 Mai 2010, 21:28

Na, wie du schon sagst, die haben nichts gemacht, hätten sie aber können.
Denn unabhängig von der Standlichtfrage, sind Nebelscheinwerfer nur bei, na wie sagt der Name schon? NEBEL ! eizusetzen, oder extrem schlechter Sicht durch Starkregen.. Beachte die Sichtweitenbeschränkung!

Ich hab dafür schon mal bezahlt.

Gruß Jürgen
Grüße Jürgen (der Bernermer)

Wenn du kritisiert wirst, musst du irgendetwas richtig machen, ....denn man greift nur den jenigen an der den ball hat... !!!
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