hallo zusammen,
der TÃœV verlangt ja doppelte Haubenhalterung.
Ich dachte bisher immer damit wäre zum Beispiel Haubenschloss (welches ja einmal im Innenraum durch den Zug und einmal an der Haube vorne durch drücken einen Hebels geöffnet wird) oder wenn man "nur" diese Knebel an der Haube links und rechts hat, dann auf jeden Fall noch das Haubenschloss dazu als 2. Verschluss.
Jetzt hat mich ein Kollege drauf gebracht, dass wenn man die Knebel hat, man ja schon 2 Verschlüsse hat, nämlich links und rechts eben jeweils einen Knebel.
Was meint Ihr dazu, reicht das dem TÃœV?
Gruß NUT