tüv überziehen ?

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Beitragvon DaBonse » Mo, 19 Mai 2014, 17:22

berndhac hat geschrieben:Hallo,

bei mir ist es auch so, dass der TÜV seit fast 2 Jahren abgelaufen ist, weil sich die "Restauration" doch länger hingezogen hat als geglaubt. Angemeldet ist er auch noch.

Ich würde mit dem Wagen jetzt nur noch zum TÜV fahren.

Die Fahrt zum TÃœV ist dann aber legal?
Sollte man sich da sicherheitshalber einen Termin geben lassen, damit man gegebenenfalls "nachweisen" kann, dass man zum TÃœV wollte?

Muss es der (entfernungsmäßig) nächste TÜV sein, oder hat man innerhalb eines gewissenen Radius (z.B. 20km) freie Wahl?

Danke
Gruß
Bernd


Also wie es rechtlich wirklich aussieht weiß ich nicht. Aber ich sehe es so:

Im Zweifel kassiert man die Punkte.
Aber: Wenn man einen konkreten Termin hat und erklären kann, dass man nicht seit zwei Jahren ohne TÜV fährt, sollte es kein Problem geben. Bei uns (Bayrischer Wald) will der TÜV sowieso einen Termin haben. In meinem Fall sowieso weil ich Eintragungen zu tätigen habe.

Hätte man keinen Termin und ich wäre ein Polizist, dann würde ich annehmen das dies die Standard-Ausrede ist. Bei einem Termin, der nachweisbar ist würde ich es nicht so ernst sehen. Aber ich bin kein Polizist.

Mein Samurai ist aber genau aus diesem Grunde noch angemeldet, weil ich eben damit zum TÜV fahren will. Ich mache das natürlich auf eigenes Risiko.

Was heißt nächster TÜV? Bei 200km würde ich es schon komisch finden, aber ich denke es ist egal wo der TÜV ist - wird wohl immer eine Ermessenssache bleiben. Viel wichtiger sehe ich die oben erwähnte Situation bei einem Unfall - denke der Versicherung ist es vollkommen egal ob man zum TÜV will oder nicht. Die suchen sich immer den Weg wo die nicht zahlen müssen. Also vorsichtig fahren ;-)

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Beitragvon Rocketmän » Mo, 19 Mai 2014, 23:41

Fahrten zu terminierten Tüv-Terminen müssen wohl legal sein, so erklärte es zumindest der Richter der uneinsichtigen Rennleitung im Fall eines Freundes. Wobei es da um einen Anhänger ging.
Überziehungsgebühr gibts imo nicht. Für den Anhänger musste ich letzthin zumindest keine berappen.
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Beitragvon Toxic » Di, 20 Mai 2014, 17:13

Ein Fahrzeug muss NICHT angemeldet sein, um damit zum TÃœV oder Zulassungsstelle zu fahren! :wink:
Sinnvoll ist es, sich vorher schonmal Kennzeichenzu reservieren und dann für diese Fahrten zu montieren. Wer ganz sicher gehen will, vereinbart vorher einen Termin und läßt sich diesen schriftlich bestätigen :!:
Grundsätzlich sind nur Fahrten im eigenen sowie benachbarten Zulassungsbezirk möglich!
Ausnahmen sind genehmigungspflichtig :roll:

Gruß,
Andreas

Nachtrag: im Gegensatz zu meiner ersten Aussage ist es aber sehr wohl verboten, ein KFZ OHNE TÃœV angemeldet zu haben!!! Egal, ob der Wagen zerlegt und auf drei Garagen aufgeteilt ist oder fahrbereit in der Einfahrt steht :wink:
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Beitragvon KleinerEisbaer » Di, 20 Mai 2014, 17:20

Weißt du den Grund dafür?
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Beitragvon Nitro1177 » Di, 20 Mai 2014, 17:29

Ergibt sich doch eigentlich von ganz alleine, da man den TÜV nicht überziehen darf....
also Auto Tüven -> bestehen und freuen
-> Mängelschein , beheben, bestehen und freuen.

und ohne TÃœV Auto abmelden .
Ist doch logisch wenn man 100 % sein will, muß oder kann.

Anmelden und TÃœVEN geht ja auch ohne das ein Auto angemeldet ist...


Gruß
Heiko
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