Offroad Events hat geschrieben:Lenkradschloß ist keine Pflicht. Das Fahrzeug muß lediglich ausreichend gegen unbefugte Benutzung gesichert sein. Dazu würde z.B. auch ein Vorhängeschloß am Schalthebel reichen mit dem man den Rückwärtsgang arretiert und nicht mehr schalten kann. Natürlich muß die Zündung über einen Schlüsselschalter, o.ä., geschaltet werden damit nicht jeder Honk den Motor starten kann.
Saab oder auch Smart z.B. hatten nie ein Lenkradschloß, immer nur die Schalthebelarretierung im Rückwärtsgang und den Zündschlüssel in der Mittelkonsole.
nicht böse sein....
das ist ist doch jetzt Kindergarten...
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Lenkradschloß ist keine Pflicht.
Natürlich muß die Zündung über einen Schlüsselschalter, o.ä., geschaltet werden damit nicht jeder Honk den Motor starten kann.
Also baue ich mein Lenkradschloss aus... und dann ein seperates Zündschloss wieder ein.... ????
und dann baue ich mir noch eine Arretierung für die Gangschaltung....
habe dann statt gar keinem Schlüssel.... einen für die Türen... einen für das Zündschloss... und noch einen für die Arretierung..... super Idee...
noch mal.... nicht böse sein....
Gruß
Baloo