Jack hat geschrieben:wenn ich den Tüvprüfer richtig verstanden habe, dürfen die Arbeitsscheinwerfer nur brennen, wenn das Standlicht brennt.
Im Klartext, er will dass du die Scheinwerfer nur einschalten kannst, wenn die andere Beleuchtung an ist. Das Standlicht brennt ja auch, wenn die Hauptscheinwerfer an sind. Wäre ja auch sinnlos dass du die Hauptscheinwerfer erst ausschalten musst (auf "nur Standlicht"), um die Arbeitsscheinwerfer benutzen zu können, die braucht man ja meinst wenn's finster ist und da wären die Hauptscheinwerfer auch gut.
Nebelschlussleuchte und evtl. Nebelscheinwerfer müssen übrigens genauso geschaltet sein - nur anzumachen, wenn mindestens das Standlicht (+Heckbeleuchtung) an ist.
Eigentlich darfst du Arbeitsscheinferfer auch völlig unabhängig von der restlichen Beleuchtung schalten, da der Betrieb auf öffentl. Straßen ohnehin nicht erlaubt ist. Aber wenn das der Tüv-Prüfer anders sehen will, dann mach es halt so. Ist ja auch schnell wieder umbaubar.
Also einfach vom + der Standlichter (wenn du sagst dass die nicht über Masse geschalten sind?) zum Schalter, vom Schalter zum Relais (85).
