Offroad Events hat geschrieben:In Deutschland existiert keinerlei Vorschrift das ein Auto Türen haben muß
Solange die Insassen gegen rausfallen gesichert sind (Gurte), Spiegel vorhanden und keine scharfen Kanten dran sind ist es kein Problem. Da bedarf es auch keiner TÜV Eintragung dafür. Anders sieht es aus wenn die Türen tragende Teile sind oder Seitenairbags bzw. Seitenaufprallschutz integriert haben.
da hast du zwar recht, aber die Betriebserlaubniss wurde auf ein Auto mit Türen und ohne die Variante des heraus nehmens erstellt, und das is, rechtlich, das Problem. die Cops werden sich mit der Argumentation vermutlich zufrieden geben, wenn sie überhaupt nachfragen und das is temporär auch das wichtigste, denk ich. im Schadensfalle denk ich, wird dir deshalb keiner was vorwerfen können, da du ja eh nich rausfallen kannst. . .
es geht nich darum, das der Rahmen nich mehr trägt, sondern das die Unbedenklichkeitsbescheinigung gleichzeitig das fahren mit runter geklappter Scheibe erlaubt hat, und da scheint Suzuki entweder erst später herausgefunden zu haben, das das gefährlich sein kann^^ oder aber, da gabs von irgendnem Staat mal nen Einlauf zu. . .genauso, wie der Samurai, oder SJ ?? , in USA nicht genauso verkauft werden durfte wie hier, er könnte ja umfallen. . .
aber, stimmt schon, wenns eingetragen is, is das beste und viele Prüfer lassen noch mit sich reden, wegen der Türen. und dann haste bestandsschutz
MfG Karsten