Hi,
1) Es kann Dir passieren, dass ein Polizist igendetwas an Deinem Fahrzeug feststellt, was ihm nicht passt - dann könntest Du einen Bescheid zur Vorführung Deines Fahrzeuges bekommen (kann Dir natürlich auch passieren, wenn das Fahrzeug irgendwo parkt)...
2) Soviel ich weiß werden nach dem Zufallsprinzip ältere Fahrzeuge in Österreich zur Überprüfung vorgeladen
3) Du musst generell fast alles, was Du veränderst und nicht in Deinem Typenschein eingetragen ist typisieren lassen (und es ist fast jede Änderung typisierungspflichtig...

)
Eine komplette "Neuabnahme" des Fahrzeuges ist meines Wissens teilweise nur bei Import eines Fahrzeuges notwendig oder wenn Du eben eine Einzeltypisierung durchführen lässt...
Mal sehen, wass die anderen Mitglieder hierzu noch wissen...
lg
Michael