@cloudrider:
in hessen musst du ultimativ aufpassen! der 2009 geänderte §21 der STVZO wird in hessen nicht nur auf neuzulassungen sondern auch auf " wiedererlangen der abe nach technischer änderung " angewendet. der besagt ganz grob: jede änderung muss der ing vom tüv mit arbeitsbericht und arbeitsgrundlage begründen. die zentrale prüfstelle ist marburg biedenkopf. interessanterweise werden die kosten der prüfung auf den fahrzeughalter abgewälzt.
da meine felgen keine abe haben, nur ein gutachten von 1992 soll ich jetzt, nach positiver überprüfung durch den tüv, die unterlagen nach marburg schicken. die prüfen das dann. erst wenn marburg ja sagt trägt die zulassungsstelle die änderung in die papiere.
( das ist weltexklusiv in hessen, ich lass das gerade prüfen durch meinen anwalt ).
lange rede kurzer sinn: als hesse, falls deine zula mit marburg zusammenarbeitet, geht garnix mehr ohne gutachten !
alle prüfer sind wesentlich vorsichtiger geworden. ( mein standart tüvi hat mir die fondmetal nicht mit briefkopie eingetragen !!! nur mit gutachten )
in jedem fall sollte man kulante prüfer nicht öffentlich nennen. ihr habt doch alle telefone ???