Seite 1 von 1

Unbedenklichkeit für Motoren bis 115 PS

BeitragVerfasst: So, 06 Dez 2009, 12:41
von pcasterix
Moin,

es gab mal von Suzuki eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Verwendung von Motoren bis 115 PS in den SJ Modellen unter bestimmten Auflagen. Ich kann dieses Papier nirgens mehr im Netz finden.
Mir ist klar dass diese Bescheinigung inzwischen offiziell ungültig ist. Trotzdem:

Wäre sehr schön wenn es noch jemand im Archiv hätte und mir eine Kopie überlassen könnte.

Grüße

Peter

BeitragVerfasst: So, 06 Dez 2009, 12:47
von Hoizfux
vergiss es - die hat keiner mehr und die was sie haben geben sie nicht aus der hand (weil sie sich dadurch ihre eintragungen teuer bezahlen lassen)!

TÜV prüfstellen mit ahnung (und die auch wollen) wissen das es da mal was gegeben hat und da gibts auch keine probleme....

BeitragVerfasst: So, 06 Dez 2009, 17:26
von retsamemag
is zwar nich für jeden motor aber für die g13a,g13b und g13ba
müsste ja der swift sein der g13b sprich schonma 101 ps
http://www.die-offroader.de/dlsjgutachten.php
das zweite falls du sowas/das suchst

BeitragVerfasst: So, 06 Dez 2009, 19:08
von pcasterix
retsamemag hat geschrieben:
is zwar nich für jeden motor aber für die g13a,g13b und g13ba
müsste ja der swift sein der g13b sprich schonma 101 ps (...)



ja, danke, das habe ich schon. Nur da steht nichts von G 13B.
Und der G 13BA hat 70 PS, diesen Motor habe ich schon drin.

Grüße

Peter