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Suche Cobra Frontbügel für Vitara SV/1 LR oder Alternative

BeitragVerfasst: Sa, 05 Sep 2009, 8:29
von gutsherr!
Hallo,

habe mir vor kurzem einen Cobra-Bügel bei Ebay ersteigert SV/1 Modell KR. Der TÜV-Prüfer meinte, dass er an dieses Auto Vitara Bj. 1998, 98 PS mit Airbag (einer der letzten der legendären Baureihe) nicht montiert werden darf. Also habe ich ihn schweren Herzens wieder demontiert und bei ebay wieder zum Verkauf eingestellt (Auktion läuft morgen abend ab, wenn jemand Interesse hat). Der gleiche Bügel SV/1 Modell LR darf wiederum am Vitara montiert werden. Hat jemand noch so einen in der Garage liegen? Wie sieht der denn aus? Hat jemand vielleicht ein Bild?

Bin auch für alternative Vorschläge offen. der Bügel sollte aber aus Edelstahl sein. Gibt es noch andere Hersteller?

Danke im voraus!!!

Jens

BeitragVerfasst: Fr, 11 Sep 2009, 20:59
von gutsherr!
hat denn keiner mehr eine Idee? Ich denke, dass sich hier nur spezis befinden?????

bin auch für alternative Vorschläge offen. Aber aus Edelstahl sollte der Bügel schon sein.

Danke für Eure Unterstützung :!:

Viele Grüße

Jens

BeitragVerfasst: Fr, 11 Sep 2009, 21:20
von rickstar
gross was anderes als in anderen foren wirst du hier auch nicht erfahren. das wird wohl u.a. an den gestzlichen regelungen liegen

BeitragVerfasst: Sa, 12 Sep 2009, 7:26
von gutsherr!
wie oben beschrieben hätte der TÜV-Prüfer den Bügel eingetragen, wenn das Auto ohne Airbag gewesen wäre. Also können die Auflagen nicht mehr in Kraft sein.

Übrigens hat mein Vitara einen DELTA Anbausatz zu dem sicherlich auch der Frontbügel gehörte. Bekommt man so einen noch?

jens

BeitragVerfasst: Sa, 12 Sep 2009, 7:42
von Hoizfux
aha und was hat der airbag mim frontbügel zu tun?
legendäre baureihe? :roll:

naja - anhand von ner typbezeichnung werden wenige was amit anfangen können ! bilder!!!

die auflagen sind alle in kraft - wenn man nen bügel eingetragen hat darf man ihn behalten und wenn nicht bekommst ihn nicht eingetragen!
auch wenn ihn dir dein prüfer einträgt hast du keine versicherung das das dann in ordnung ist und du keine probleme beim tüv oder ner verkehrskontrolle hast... (bzw dann hat auch der prüfer ein problem)

musst dir halt einen neuen zulässigen bügel kaufen (der alle momentanen rechtlichen auflagen erfüllt) oder du baust deinen vorhandenen cobra drauf und hoffst das es keiner merkt....

BeitragVerfasst: Di, 15 Sep 2009, 20:04
von gutsherr!
hi,

das hat ganz einfach damit zu tun, dass die Airbagsensoren u.U. nicht mehr aktiviert werden. Somit kann man die Sache vergessen. die grundsätzliche Bereitschaft des TÜV-Prüfers war da, da das Gesetz aufgehoben wurde. Hat auch nichts mit EG-Richtlinien zu tun. Der gute Mann hätte mir das Ding jederzeit eingetragen, wenn es im Gutachten steht.

viele Grüße

Jens