Frontschutzbügel Samurai

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Frontschutzbügel Samurai

Beitragvon rudip » Do, 31 Okt 2024, 11:04

Biete einen Frontschutzbügel/Rammschutz für einen Samurai an. Ich bekomme diesen nicht eingetragen.

Der Bügel ist mittlerweile matt schwarz lackiert, BE dabei, die Nummer am Bügel (Aufkleber) fehlt. Es gibt auch eine Halterung, die müsste aber neu geschweißt werden.

Preis verhandelbar, aufgrund der Größe kein Versand. Steht in 57334 NRW/Hessen.

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Re: Frontschutzbügel Samurai

Beitragvon sebbo » Do, 31 Okt 2024, 14:05

hab zwar kein interesse an dem bügel, würde mich aber interessieren welche prüfstelle dir mit welcher begründung das ein deinem fahrzeug welchen baujahres nicht eintragen will
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Re: Frontschutzbügel Samurai

Beitragvon rudip » Do, 31 Okt 2024, 17:02

Dekra. Grund seit 2001/2002 sind alle BE und Gutachten erloschen. Ich habe nur eine KFZ Brief. Wäre der früher eingetragen worden, dann wäre das ok. So nicht. Fahrzeug ist auch seit 10-12 Jahren abgemeldet.
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Re: Frontschutzbügel Samurai

Beitragvon rudip » Di, 05 Nov 2024, 15:56

Werde den Bügel erstmal behalten. Laut verschiedenen Seiten auch zum Thema Bußgelder sollte der mit der originalen BE zu fahren sein. Eintrag nicht notwendig. Das hat mir jetzt auch ein anderer TÜV Prüfer so erklärt.
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Re: Frontschutzbügel Samurai

Beitragvon muzmuzadi » Mi, 06 Nov 2024, 14:48

So ist auch mein Wissensstand, die ABE ist nach wie vor gültig.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Re: Frontschutzbügel Samurai

Beitragvon bedfordfreak » Do, 07 Nov 2024, 22:05

Guten Abend

Wenn in der Betriebserlaubnis nicht drinn steht, daß der Bügel eingetragen werden muss dann kannst so fahren.


Also genau lesen was da drinn steht und dann hier berichten.

Gruß
Bernhard
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Re: Frontschutzbügel Samurai

Beitragvon 444 » Fr, 08 Nov 2024, 0:08

Hallo zusammen,
die Bescheinigung (=ABE) ist hier im Forum verlinkt:
viewtopic.php?f=22&t=39789

Darin steht ausdrücklich, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wenn die Papiere mitgeführt werden.

…so würde ich persönlich bei Bedarf argumentieren 8)
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Re: Frontschutzbügel Samurai

Beitragvon rudip » So, 17 Nov 2024, 19:48

Es wird darin aufgeführt, dass eine Prüfung des Anbaus für nicht erforderlich erachtet wird. Außerdem, dass er den (damals) gültigen Richtlinien und Anweisungen der StVZO entspricht.
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