Den Mahindra schlachten???
Nein !
Wenn ich einen günstig bekommen würde, würde das mein zweites Trial-Auto werden!
Im Freestyle-Trial fährt ein etwas modifizierter Mahindra mit, der hat 2008 in der Klasse B den 1. und 3. Platz (Doppelstart Vater / Sohn) in der Meisterschaft gemacht!
Nur ein Samurai hat sich noch dazwischen geschoben.
Größter Vorteil gegenüber dem Suzi: der Dieselmotor.
Wo man mit der Suze (ich mit dem 410er besonders) an Steigungen mit Drehzahl und Schwung
arbeiten muß, klettert der Mahindra dank Drehmoment ganz entspannt hoch!
Das Ding geht richtig gut!
Grundsätzliche Frage:
Wenn ein Auto wie hier dank Abwrackprämie aus dem Verkehr gezogen wird,
muß er dann verschrottet werden, oder darf er (ohne Papiere) zur Verwendung als Trialauto abgegeben werden?
Letzte Woche hab ich bei einem Schrottler in der Nähe einen Samurai entdeckt, der ebenfalls wegen der Prämie abgegeben wurde.
Ich konnte ihn leider nicht genau anschauen, da er noch auf dem LKW war.
Was ich gesehen habe, ist allerdings viel zu schade zum verschrotten.
Von unten hab ich kaum Rostlöcher gesehen, die Türen und Haube sahen aus wie neu,
ebenso das Dach.
Ich also rein und den Typ gefragt, ob man das Auto komplett kriegen könnte.
Seine Antwort: Nein,
muß verschrottet werden.
Ich könnte mir Teile ausbauen, mehr aber nicht.
Auch mein Vorschlag, die Fahrgestellnummer rauszuflexen, half nicht.
Ist es denn nicht möglich, das Auto legal vor der Presse zu retten?
Papiere kann er behalten, Nummer rausflexen ist kein Problem.
Kann hier jemand
verlässlich Auskunft geben?
Wäre jammerschade um das Auto!
Gruß
Matze