von Lutz » Fr, 13 Mär 2009, 13:45
Einige nehmen das ein wenig zu locker, es wird nicht nach dem Motto "... der werfe den ersten Stein" abgeurteilt, sondern nach dem Grundsatz der General- und Spezialprävention und eventuellem öffentlichen Interesse. Das bedeutet, dass es ein bisschen verboten genauso wenig gibt wie ein bisschen schwanger. Das eigentliche Problem ist aber scheinbar die hohe Akzeptanz des Fehlverhaltens, denn im Bereich Spezialprävention wird man schon feststellen, dass Einsicht vorhanden und die Gefahr eines Rückfalls evtl. nicht so hoch ist. Generalpräventiv kann es aber passieren, dass bei einer hohen Ignoranz dieses Verbotes seitens einer Vielzahl von Fahrern ein Erwischter bedeutend härter bestraft werden wird, obwohl er eben einsichtig ist, ganz einfach aus dem Grund, den Anderen aufzuzeigen, dass ein solches Verhalten nicht akzeptiert wird. Generalprävention ist eben Abschreckung.
Aktuell habe ich gerade einen Fall mit erwischten Sprayern. Sie sind einsichtig und bereit den angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Dummerweise aber haben sich andere Sprayer die Erwischten zum Vorbild genommen und schmieren weiter rum. Die Erwischten werden nun aus generalpräventiven Gründen definitiv härter bestraft werden und Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter werden diesen Leuten bedeutend mehr Beachtung schenken, welches sich bestimmt nicht positiv auswirken wird.
Ich hoffe, das einigermaßen plausibel rübergebracht zu haben.