Nichtsahnend fährt man durch die Nacht ...

Alles andere ....

Beitragvon traildriver » So, 06 Dez 2009, 13:03

Aber eine abnehmbare AHK muß bei nicht Anhängerbetrieb abgenommen werden! :wink: Sagt zumindest unser TÜV !
Ich weiss wie Erde schmeckt!
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Beitragvon Bene90 » So, 06 Dez 2009, 13:08

Das stimmt!
Und wenn man die nicht abbaut und einer hinten drauffährt dann muss die Versicherung auch nicht bezahlen!
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Beitragvon wickie » So, 06 Dez 2009, 18:54

die brauchst Du nicht abdecken wenn sie sauber und fettfrei ist. eine abnehmbare anhängerkupplung muss runter wenn sie ohne anhänger das nummernschild verdeckt. irgend ein passender spruch da zu steht auch oft im fahrzeugschein oder der tüv-bescheinugung.
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