Endlich alles eingetragen aber Radabdeckung vorne???

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Endlich alles eingetragen aber Radabdeckung vorne???

Beitragvon Jack » Do, 18 Nov 2010, 13:27

Servus miteinander!

Zuerstmal vielen Dank an alle die mir bei der Bantwortung meiner Fragen geholfen haben. Aber die Mühe hat sich gelohnt:

Gestern war ich beim TÜV und hab einen wirklich kompetenten Prüfer kennengelernt. Das Ergebnis nach 2 Stunden kann sich sehen lassen:

235 75 15 Reifen auf American Racing Felgen 8 JX 15 CH ET-19 485885 GMX eingetragen, und weil er schon dabei war, hat er auch gleich 235 80 15 mit reingeschrieben

Calmini 80 mm Fahrwerk eingetragen

Motor vom Samurai eingetragen, dadurch grüne Plakette und weniger Steuern

Längere Federgehänge (Erdanker) vorne 110mm hinten 140mm eingetregen

Lampenbügel auf dem Dach eingetragen wegen größerer Fahrzeughöhe

Seilwinde eingetragen wegen Mehrgewicht

Fahren ohne Türen und mit abgeklappter Scheibe konnte er mir nicht eintragen.

Leider konnte er mir keine Plakette geben, weil an meiner hinteren Bremse ein Kolben im Radbremszylinder festgegammelt war, dadurch ungleiche Bremswirkung.

Ausserdem gabs noch ein paar weitere kleine Mängel, darunter auch die mangelhafte Radabdeckung. Laut TÜV müssen die Räder bis 15cm über der Höhe der Radnabe abgedeckt sein. Das ist bei mir wegen der Höherlegung und der größeren Rädern nicht gegeben. Der Prüfer meinte, er kann es akzeptieren wenn das Hinterrad nach hinten und das Vorderrad nach vorne ausreichend abgedeckt ist.

Hinten habe ich jetzt einfach nen Spritzlappen aus einer alten Fußmatte an das Blech angeschraubt, aber wie löse ich das Problem an der Vorderachse nach Vorne?

so?

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so?

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Hat das schon jemand gemacht?
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Beitragvon p.u.f.l.chris » Do, 18 Nov 2010, 18:15

bei meinem sj sind vorn, wie hinten, an der stossstange so plastikecken. die haben wir beim umbau einfach ein stückweit nach aussen versetzt um die radabdeckung zu gewährleisten.
ich muss allerdings dazusagen dass bei meinem umbau auch ne samurai-karosse auf das sj-fahrgestell gepflanzt wurde - kann also sein, dass du diese plastikecken nicht hast.

bei mir sind 235/70/15er drauf, auch mit ner höherlegung durch andere schäkel.
gruss christian
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Beitragvon Hoizfux » Do, 18 Nov 2010, 19:51

235/80r15? cool - du hast a grösse eingetragen dies garnicht gibt :-)
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Beitragvon Jack » Do, 18 Nov 2010, 19:52

Servus Chris,

ich hab leider noch ne alte 413er Stoßstange, komplett aus Blech. Außerdem ist meiner duch das 80mm Fahrwerk so hoch, daß das verbreitern der Stoßstange nicht reicht. Die Unterkante ist immer noch zu weit oben.

Ich mach dem TÃœV jetzt mal den Vorschlag (sieht extrem bescheuert aus):

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Beitragvon p.u.f.l.chris » Do, 18 Nov 2010, 20:02

arghs schaut das übel aus.
ich mein für die eintragung ists ne notlösung, aber nix fürs dauerhafte.

dann doch lieber die samurai-ecken besorgen, in der mitte zersägen, nach unten verlängern und wieder zusammenbauen. ich denke sowas ist mit gfk durchaus realisierbar.
gruss christian
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Beitragvon skitty » Do, 18 Nov 2010, 20:05

Das ist doch eh nur damit der Tüv zufrieden ist. Mach vorne unter die Stoßstange auch noch so nen Lappen dran, und nach dem Tüv wieder ab. Bemängeln wird dir das niemand (ausser dein Tüv).
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Beitragvon Hoizfux » Do, 18 Nov 2010, 20:06

Reifenabmessung nach EG:
In dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckungen mind. die Gesamtbreite des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen, Scheuerleisten u. -rippen auf Reifenflanken bleiben unberücksichtigt
– die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt u. der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen
– Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Vor allem innerhalb des Teiles, der durch Radialebenen gebildet wird, müssen erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe der Außenkanten der Abdeckungen muss mind. 30 mm betragen. Sie darf sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm verringern u. der Abstand © zwischen den Unterkanten der Abdeckungen der durch die Radmitte verlaufenden Achse darf den statischen Durchmesser des Reifens nicht übersteigen


Nationales Recht § 36a STVZO


Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben
– Laufflächenbreite der Reifen muss mind. abgedeckt sein
– äußerer Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich herumgezogen sein
– vordere u. hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagrechten Radmittellinie enden Es genügt die Abdeckung
– am Vorderrad eines Krad nach hinten, die oberhalb des Scheitelpunktes des Rades beginnt
– an Vorderrädern drehschemelgelenkter Anh nach oben durch Aufbau
– für unter Aufbau von Kippern liegenden Rädern nach hinten, wenn die Oberkante der Abdeckung mind. auf gleicher Höhe mit der Reifenoberkante liegt
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Beitragvon Jack » Do, 18 Nov 2010, 22:19

Der Lappen muß natürlich nach dem Besuch beim TÜV wieder weg. Das war sogar dem Prüfer klar, aber er darf mich doch nicht mit einem Fahrzeug vom Hof fahren lassen, das nicht den Vorschriften entspricht.

Hatte von denen, die ein höhergelegtes Fahrzeug fahren, noch nie jemand das Problem?

Die vorgeschriebenen 150 mm sind bei einer Höherlegung ja wohl kaum erreichbar.

Ich hab gerade nochmal nachgemessen: mir fehlen am Vorderrad nach vorne nur ca 20 mm, nach hinten ist es ok, am Hinterrad nach vorne passt es auch gerade so und am Hinterrad nach hinten fehlen 100mm, aber da ist ja auch leicht ein Spritzlappen abgebracht.
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Beitragvon oscar » Fr, 19 Nov 2010, 8:31

Moin,

ich hab das Problem bei meinem Willys Vorbau.
Normalerweise hat er Bestandsschutz, HU ist kein Problem.
Aber ich bekomme meinen Umbau auf Scheibenbremsen nicht eingetragen.
Dazu wäre (angeblich) eine neue Gesamtabnahme notwendig, und diese scheitert an der 15 cm Regelung.
Ergo fahre ich z.Zt. sicherere Bremsen illegal!

Gruß Oscar
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Beitragvon Hoizfux » Fr, 19 Nov 2010, 8:44

erzähl mal - wie seit ihr jetz auf die 235/80r15 gekommen? der kann dir doch keine grösse eintragen die es nicht gibt?
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