reifenfreigabe für vitara

Das Spezialforum für Reifen und Felgen ...
Egal ob's ums Profil, die Dimension oder die Marke geht ...

reifenfreigabe für vitara

Beitragvon stelzbock85 » So, 18 Apr 2010, 13:42

hallo,

bin neu hier,

folgende frage;

hab nen vitara und hab die reifengröße 275/6015 eingetragen;
möchte aber jetzt etwas grobstollige geländereifen draufmachen, mit ner kleineren größe( 225, 235, 245)

gibts da ne freigabe für andere reifengrößen? hat jemand sowas?

vielen dank
stelzbock85
Forumsmitglied
 
Beiträge: 11
Registriert: So, 18 Apr 2010, 13:27

Beitragvon muzmuzadi » So, 18 Apr 2010, 14:52

Kleiner sind die nicht unbedingt nur schmaler und im Normalfall im Durchmesser/Abrollumfang größer.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
Benutzeravatar
muzmuzadi
Moderator
 
Beiträge: 13959
Registriert: So, 20 Nov 2005, 12:19
Wohnort: 01900 Großröhrsdorf
Meine Fahrzeuge: Suzuki Samurai JSA
Qek Junior

Beitragvon stelzbock85 » So, 18 Apr 2010, 15:19

hallo,

ja, mit gehts darum, dass es in der größe 275/60 R15 keine groben geländereifen gibt. wenns da ne freigabe oder ein gutachten gibt mit "schmaleren reifen"- bitte melden.

danke

gruß
stelzbock85
Forumsmitglied
 
Beiträge: 11
Registriert: So, 18 Apr 2010, 13:27

Beitragvon rickstar » So, 18 Apr 2010, 23:58

hi, mit rücksprache beim tüv habe ich 30x9,5x15 auf meinen felgen beim vitara eingetragen bekommen. fahr mal beim tüv vorbei und sprich mit nem zuständigen prüfer.
folgendes hab ich im vorfeld abgeklärt:

- krieg ich die reifengrösse auf den von mir gewünschten felgen eingetragen
- was muss ich dafür noch beachten

folgende infos hab ich bekommen:
- reifen auf den von mir gewünschten felgen geht
- tachoüberprüfung mit der gewünschten rad-reifen-kombination muss vorliegen (bis zu 3% abweichung bleiben alle anderen rad-reifen-kombinationen im fahrzeugschein / ab 3% bis 8% abweichung muss eine tachoangleichung her und alle anderen rad-reifen-kombinationen werden gestrichen / ab 8% abweichung wie bei 3% bis 8% und zusätzlich neues abgasgutachten)
- freigängigkeit muss gewährleistet sein
- die dauerfestigkeitsprüfung der gewünschten felgen muss durch gutachten gewährleistet sein

hab alles so gemacht und die eintragung war dann auch kein problem. eine freigabe für die reifen allein hätte ihm nicht gereicht, nur in verbindung damit, dass diese auf die gewünschten felgen montiert werden dürften. dann hätte er aber sehr wahrscheinlich die reifen marken- und typgebunden eingetragen.
also am besten zum tüv fahren und nachfragen - denn es kann sein, dass ein für dich zuständiger prüfer die schon was anderes sagt.
Suzuki Vitara Cami
rickstar
Forumsmitglied
 
Beiträge: 231
Registriert: So, 22 Mär 2009, 19:55
Wohnort: ganz hoch im Norden

Beitragvon Offroad Events » Mo, 19 Apr 2010, 0:08

rickstar hat geschrieben:dann hätte er aber sehr wahrscheinlich die reifen marken- und typgebunden eingetragen.


Marken- und Typbindung gibt es beim PKW in Deutschland seit etwa 15 Jahren nicht mehr, nur noch bei Motorrädern :!:
Alte Eintragungen mit Marken und Typbindung sind nur noch auf die Rad/Reifenkombination beschränkt, nicht mehr auf die eingetragene Markenbindung.
275/60 sind eh schon auf einer Zubehörfelge montiert, also ist der erste Weg über das zugehörige Gutachten zur Felge. In diesem Gutachten sind auch die weiteren bereits geprüften Größen aufgeführt und können damit eingetragen werden.
Internet Foren sind eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
Wenn das Leben dir eine Zitrone schenkt, frag nach Salz und Tequila !
Benutzeravatar
Offroad Events
Forumsmitglied
 
Beiträge: 1115
Registriert: Mo, 02 Okt 2006, 14:39

Beitragvon stelzbock85 » Mo, 19 Apr 2010, 19:28

danke vorerst mal für die antworten.

dann brauch ich das gutachten...

habe folgende felge im fzg-schein eingetragen:


Alurad 9Jx15 H2 ET-26 Radtyp R GD Delta 44

hat jemand sowas???oder weiß wer wo ich sowas bekomme...
stelzbock85
Forumsmitglied
 
Beiträge: 11
Registriert: So, 18 Apr 2010, 13:27

Beitragvon rickstar » Mo, 19 Apr 2010, 22:37

@ offroad events:

das es keine markenbindung mehr gibt weis ich auch. doch der prüfer vor ort hatte es so angedeutet, weil die freigabe des reifens sich nur auf diesen reifen von diesem hersteller beziehen würde und das bei einem anderen hersteller schon ganz anders aussehen könnte. wie auch immer, am ende hat es auch so funktioniert.


@ stelzbock85:
reifen der größe 309,5x15 - entsprechend 235/75/15 - können laut ausdruck vom tüv-prüfer nur bis zu einer felgengröße von 8,5x15 eingetragen werden. ab 9x15 werden es dann wohl grössere reifen sein müssen. da die aber auch in den meisten fällen eine halbe grösse spielraum haben, solltest du unbedingt bei deinem tüv mit einem prüfer rücksprache halten, der eintragungen nach § 19 vornehmen darf.

ich hab aber auch schon gehört, dass delta schon 30er reifen auf 915 eingetragen bekommen hat. da solltest du vielleicht auch noch mal nachfragen,
Suzuki Vitara Cami
rickstar
Forumsmitglied
 
Beiträge: 231
Registriert: So, 22 Mär 2009, 19:55
Wohnort: ganz hoch im Norden


Zurück zu Reifen und Felgen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder