aber der Dachgepäckträger ist fertig.
![Bild](http://jeep.cfasp.de/upload/446685.jpg)
![Bild](http://jeep.cfasp.de/upload/446686.jpg)
![Bild](http://jeep.cfasp.de/upload/446687.jpg)
dorfsau3 hat geschrieben:Aber wie sieht das mit eintragen aus?
bzw ist es überhaupt eintragungspflichtig?
Dachgepäckträger müssen keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, und müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
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