geb dir volkommen recht.
hier mal das CVT Regelement...
bis jetzt sollte noch alles passen für ....
Gruppe Seriennahe Fahrzeuge
Die Fahrzeuge müssen in dem Zustand starten, in dem sie serienmäßig vomWerk
ausgeliefert wurden. Der Lenkradknauf ist freigestellt.
Räder/ Reifen
Die Reifen und die Räder sind freigestellt, Spurverbreiterungen sind erlaubt.
Nicht erlaubt sind Wettbewerbsreifen wie Igel, Noppen oder Ackerschlepper, auch
wenn sie Straßenzulassung haben. Ketten sind verboten.
Motor
Erlaubt sind Motoren mit einer Mehrleistung von max. 10 PS und / oder 10% und
einem vergrößerten Hubraum um 300 cm3 oder 10 % im Vergleich zum
Serienaggregat. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an das Technische Komitee.
Türen/Dach
Hardtop, Plane, Spriegel, Reserverad sowie die Heckklappe dürfen vor der
Fahrzeugabnahme entfernt werden. Eine Halbtür ( siehe allgemeine Sicherheit) muß
vorhanden sein.
Stoßstange
Die Original Stoßstange darf entfernt oder gegen eine nicht Serienmäßige
Stoßstange ausgetauscht werden.
Bremsen
Die fachgerechte Umrüstung auf Scheibenbremsen ist erlaubt. Bis auf diese
Ausnahme müssen die Bremsen sich im Originalzustand befinden.
Aufhängung
Aufhängung und Federaufnahmepunkte dürfen nicht verändert werden, auch die
Aufnahmepunkte der Stoßdämpfer nicht. Stoßdämpfer dürfen nur gegen für das
Fahrzeug zugelassene Stoßdämpfer ausgetauscht werden.
Federn
Das Aufsprengen der Feder, längere Federgehänge, Body- und Suspensionslift sind
erlaubt.
Beleuchtung
Die Beleuchtungskörper müssen vorhanden sein, sofern sie sich nicht in der
Stoßstange befinden.
Sperren
Manuell schaltbare Sperren, Automatiksperren und Traktionskontrollen sind erlaubt,
wenn das Fahrzeug serienmäßig nur mit diesen Hilfen ausgeliefert wurde. Hierbei
erfolgt eine Korrektur des HCF um -15%. Ist die Automatiksperre, manuelle Sperre
oder Traktionskontrolle an der Vorderachse als Zubehör eingebaut, erfolgt eine
Einstufung in die Klasse Verbesserte ( bei 2 Sperren und Traktionskontrolle )
Fahrzeuge.
Lenkung
Die Lenkanschlagschrauben dürfen entfernt werden, eine ordnungsgemäße
Umrüstung auf Servolenkung ist erlaubt.
Nicht erlaubt ist aus Sicherheitsgründen das Frei- schleifen oder -fräsen an den
Bügel
Fahrzeuge mit offenem Dach ( nicht Hardtop ) müssen generell mit einem
fachgerecht ausgeführten und installierten Überrollbügel ausgerüstet sein. Dieser
muss mit dem Fahrzeug fest verschraubt oder verschweißt sein. Die original
Außenabmessungen müssen an A- und B-Säule, sowie unterhalb der Gürtellinie des
Autos erhalten bleiben.
Die Windschutzscheibe darf entfernt werden, wenn die Fahrzeuginsassen mit einem
stabilen Rohrrahmen geschützt sind. Der Scheibenrahmen darf nicht abgeklappt oder
entfernt werden.
Der Anbau einer „Willis-Front“ am Suzuki LJ 80 ist dann erlaubt, wenn die Länge und
Breite der Original-Front eingehalten werden.
schriftlich per @mail nachgefragt um sicher zu gehen...
aber lustig war es bei meinen bruder. fährt nen lj mit hey sperre und nen bißchen zurecht gemacht...
hat den kühler auf die ladefläche gebaut...
niemand hat sich daran gestört bei den cvt veranstaltungen....
bis zu dem tag, als er mal unter den ersten 3. war...
oh, das ist nicht erlaubt...
... aber hauptsächlich hbe ih spaß am fahren
und vorallem auch am schrauben wie wir alle zum leid unserer frauen




