Ich weis nicht ob ihr es wusstet, bei Eintragungen zu Umbauten an euren Suzukis gelten die Vorschriften des Erstzulassungsjahres des Rahmens!
Das hat mir ein Samurai fahrender, leidenschaftlich schraubender und Autos sammelnder, TÃœV Beamter aus meinem Nachbardorf gesagt.
Das heißt wenn ihr einen Rahmen von 1920 habt, gut da gab es noch keinen LJ oder SJ aber nur als Beispiel, gilt:
er muss selbständig geradeaus fahren
eine Beleuchtungseinrichtung vorn und hinten haben
eine Richtungswechselanzeige haben
und mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein.
Keine Rede von Schallpegeln, Abgasemisionen, maximaler Leistung, Bremsweg oder gar frei stehende Räder, Rammschutzbügeln und Trittbrettern,
ihr könnt Euch also vorstellen, was man mit Kenntniss aller Vorschriften und Gesetzte, aus so einem Rahmen für ne geile Karre bauen könnte.
Es kann also garnicht sein, das es von Jahr zu Jahr immer schwerer wird etwas eingetragen zu bekommen, die Vorschriften von 1989 bleiben immer die Vorschriften von 1989.
Sonst würde ja kein einziger echter Oldtimer mehr auf deutschen Strassen fahren dürfen, mit Winkern und Trommelbremsen vorn und hinten
Also wenn Euch mal wieder ein TÜV Beamter mit einer Litanei an Vorschiften die Eintragung verweigern will, dann hat er in den meisten Fällen einfach keine Lust,
denn es gilt hier im besonderen,
Wer wirklich will, findet Wege, wer nicht, findet Gründe !!