habe mich heute mit einem Sachverständigen der für das Typisieren zuständig ist auseinandergesetzt und ihn mal ausgequetscht was geht und was nicht. und dass bekam ich zu hören:
eingetragen werden von ihm NUR Teile mit TÜV-Teilegutachten für das entsprechende Fahrzeug und auch nur dann wenn es nicht gegen eine andere Richtlinie verstößt. als kleines beispiel erwähnte ich dass ich pro Achse 60MM SPURVERBREITERUNGEN (die spv haben ja TÜV) haben will, der liebe herr glaubte er hört nicht richtig, mann darf nämlich maximal 4% der Spurweite ( beim 413er leider nur 1210mm) verbreitern darf, so einen extremen Breitbau kann man ja nicht eintragen

das leidige thema ÜBERROLLKÄFIG
ist in österreich generell verboten, innen wie aussen, nur mit rennsportlizenz zu betreiben.

FAHRWERK mit Gutachten dürfte eigentlich kein Problem sein, weil ja die 11cm Bodenfreiheit erhalten bleiben (hoffentlich bei der Suze

Wegen meinen CRX SITZEN hat er gemeint ich brauch ein gutachten dass die sitze die beschleunigungskräfte etc aushalten die in meinem Wagen auftreten.


REIFEN war eh klar, nur mit Felgenfreigabe für dieses Fahrzeug, Freigängigkeit muss gegeben sein, Tacho muss stimmen. seh ich ein.
als ich den Typen dann noch auf EIGENBAUSTOßSTANGE und eventuell WINDE angesprochen habe, sagte er nur: "Ich geb ihnen einen Tipp, gehen sie zur Landesregierung und schaun sie dass sie für ihr auto eine Einzelgenehmigung bekommen, da ist eventuell mehr möglich, aber mit mir werden sie sicher auf keinen grünen Ast kommen, ausserdem würde es nicht viel teurer werden hat er gemeint (wers glaubt)"
naja, war eben ein ernüchterndes gespräch, was hätte ich denn anderes erwarten soll in österreich.

werd mich jetzt da mal bei der landesregierung erkundigen und euch natürlich weiter auf dem Laufenden halten.
gruß berni