darkd hat geschrieben:
Woher das Märchen das es doppelt so viel kostet?
Hallo,
ist kein Märchen, sondern eine Frage der Versandart...
schneller Versand -> höhere Kosten
langsamer Versand -> niedere Kosten
- gebe Dir allerdings Recht, das mit den doppelten Kosten trifft zumindest bei der Winde so nicht zu (hatte da in der Vergangenheit irgendwann mit einem Fahrwerk Berechnungen angestellt)...
Ich habe auch geschrieben, dass bei solchen Dingen am vernünftigsten eine Sammelbestellung und Versand per Schiff wäre -> günstigste Variante...
darkd hat geschrieben:Garantie weiss ich nicht. Ich denke aber wenn man als Privatmann die Winde importiert selbst wenn die Apotheke die Rechte hat, können die nix machen. Mit Rechnung MÜSSEN die die Winde auf Garantie Reparieren.
...also zumindest nach österreichischem Recht ist das so sicher nicht

:
Grundsätzlich gilt: Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und muss auch überhaupt nicht gegeben werden (allerdings regelt die Garantiezeiten natürlich üblicherweise der Markt). Die Garantieleistung bzw. Frist wird vom Händler üblicherweise nur "weitergereicht".
Ein Eigenimport für den Privatbedarf wird sich nur schwer verbieten lassen, abgesehen davon gibt es zumindest im EU- Raum kein Recht auf "Exclusivität" !
Allerdings ist der Händler sicher nur zu Garantieleistungen (falls überhaupt Garantie gegeben wird) verpflichtet, wenn das Produkt auch mittels Rechnung nachweislich bei ihm gekauft wurde !
Ansonsten gibte es dann eben noch die Möglichkeit, sich im Garantiefall direkt beim Hersteller schadfrei zu halten.
Natürlich steht es dem Hersteller frei, einzelne Händler vertraglich zu Garantieleistungen zu verpflichten, auch wenn ein Produkt bei einem anderen Händler gekauft wurde... (so ist es z.b. bei Kraftfahrzeugen üblich).
Ansonsten gibt es (zumindest in Österreich) eigentlich nur die gesetzliche Gewährleistungsregelung. Diese Regelung kommt aber ausschließlich dann zur Anwendung, wenn das Produkt auch beim jeweiligen Händler gekauft wurde. Die Ware muss zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei sein. Ist sie das nicht, so kann der Käufer 2 Jahre lang reklamieren. Eine Haftung liegt hier nur für Fehler vor, welche bereits bei der Auslieferung vorhanden waren. Wärend der ersten 6 Monate sind hier Handel und Industrie beweispflichtig, wenn sie vom Gegenteil überzeugt sind. In den folgenden 18 Monaten liegt die Beweislast dann allerdings beim Käufer.
Soweit ich informiert bin, gelten diese Regelungen allerdings auch EU- weit
LG
Michael