http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showD ... geNumber=1
Auflage:
Anhänger über 750 kg zulässige Gesammtmasse
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Also in dem Fall darf das muss das Zugfahrzeu einLeergewicht>1300kg haben und das Zulässige Gesammtgewicht darf nicht größer sein als 2700kg. Dann noch ein Suzibuggy hinten drauf mit <950kg und jeder der den B Führerschein ohne Hängerschein hat darf damit fahren.
Also falls jemand sowas sucht
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