Autoanhänger auch ohne Hängerführerschein zu fahren

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Autoanhänger auch ohne Hängerführerschein zu fahren

Beitragvon mezzzo » Mi, 07 Okt 2009, 11:30

Hab hier einen Hänger gefunden, den man auch ohne Hängerführerschein fahren darf wenn man gewisse Auflagen erfüllt und nen Suzi hat der unter 950 kg wiegt.

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showD ... geNumber=1

Auflage:
Anhänger über 750 kg zulässige Gesammtmasse
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Also in dem Fall darf das muss das Zugfahrzeu einLeergewicht>1300kg haben und das Zulässige Gesammtgewicht darf nicht größer sein als 2700kg. Dann noch ein Suzibuggy hinten drauf mit <950kg und jeder der den B Führerschein ohne Hängerschein hat darf damit fahren.

Also falls jemand sowas sucht :wink:
scheiß da nix dann faid da nix

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Beitragvon Psychedelic » Mi, 07 Okt 2009, 11:48

Für eine Grubenkiste sollte es reichen, das Gesammtgewicht ist da bei einer Verkehrskontrolle vor Ort nicht fest zu legen.
Im schlimmsten Fall muß man bei einer recht kleinlichen Rennleitung auf die nächstgelegene Wage. Ist halt recht stressig und zeitraubend.

Da bin ich froh das ich noch den alten 3er Lappen hab. :roll:

Grüße,
Psychedelic
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Beitragvon Tueddelsuzi » Mi, 07 Okt 2009, 15:23

ja, das stimmt... nur wenn man klasse B hat, gehts nach dem zulässigem gesamtgewicht des hängers, egal ob der nun voll oder leer ist. zb. 1000kg zugfahrzeug (zul. gesamtgewicht) dürfte man keinen 1050kg (zulGgw) hänger ziehen selbst wenn der leer wäre.
wenn man BE hat, gehts nach tatsächlichem gewicht. dann dürfte man zb. auch einen 2to hänger ziehen, der aber nur max. 1300kg gesamt wiegen darf.

und damit ich nicht jedesmal rechnen muss, hab ich einfach BE nachgemacht, zusammen mit klasse A.
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Beitragvon Chappi. » Mi, 07 Okt 2009, 15:27

Hey Hi

Wirst lachen mit so nem ähnlichen hänger schipper ich als nach saverne...Mitm kleinen samurai von mir drauf Plus kinderquad.
alle meinen ich dürfte das nicht da ich ja nen B lappen habe und der anhänger Gebremst ist (auflaufbremse).

keine ahnung wie des immer läuft mit den anhängern . da blickt glaub eh keiner durch und wir deutschen schaffens ja net ma ne öffentliche diskussion anzuzetteln, bei der politik. das der BE lappen Müll ist .....

Gruss Chappi

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Beitragvon Tueddelsuzi » Mi, 07 Okt 2009, 21:06

an chappi, wieviel wiegt denn dein vitara leer?

wiki sagt der viertürer wiegt knapp 1200kg, also darfst du mit B nur anhänger ziehen, die ein zul. gesamtgewicht von weniger als 1200kg haben.

und wie schon gesagt: es zählt das zulGgw, nicht wieviel tatsächlich geladen ist.

kurzum: wenn sie dich erwischen ists fahren ohne führerschein.

aber das ist dein ding, ich hab dafür BE gemacht, damit ich nicht immer rechnen muss und auch größere hänger fahren darf.
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Beitragvon Monstersuzi » Mi, 07 Okt 2009, 21:14

Das gilt aber wiederum nur bei ungebremsten Hänger, meines Wissens!
So bald der Anhänger eine Eigenbremse hat ist der BE Führerschein nötig!

Gruß Monstersuzi
Stell dir vor, du wirfst ne Tomate auf den Boden und schreist: "Los Pikatchu!"

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Beitragvon michi m. » Mi, 07 Okt 2009, 21:49

Monstersuzi hat geschrieben:Das gilt aber wiederum nur bei ungebremsten Hänger, meines Wissens!
So bald der Anhänger eine Eigenbremse hat ist der BE Führerschein nötig!

Gruß Monstersuzi


Das stimmt nicht.
Es zählt immer beim B-Führerschein das Höchstzulässige Gesamtgewicht.
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Beitragvon Monstersuzi » Mi, 07 Okt 2009, 21:50

Ah okay, war mir da nicht ganz sicher, Danke für die Belehrung... :wink:
Stell dir vor, du wirfst ne Tomate auf den Boden und schreist: "Los Pikatchu!"

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Beitragvon michi m. » Mi, 07 Okt 2009, 21:53

Monstersuzi hat geschrieben:Ah okay, war mir da nicht ganz sicher, Danke für die Belehrung... :wink:


Ja, schon okay.
Weiss das eh nur, weil ich den E zu B vor 3 Jahren gemacht habe.
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Beitragvon Chappi. » Mi, 07 Okt 2009, 22:55

michi m. hat geschrieben:
Monstersuzi hat geschrieben:Das gilt aber wiederum nur bei ungebremsten Hänger, meines Wissens!
So bald der Anhänger eine Eigenbremse hat ist der BE Führerschein nötig!

Gruß Monstersuzi


Das stimmt nicht.
Es zählt immer beim B-Führerschein das Höchstzulässige Gesamtgewicht.
Egal ob gebremst oder nicht gebremst.


und da geht die diskussion los ...

eben des is des mit den maßen gewicht usw da blickt eig keiner recht durch ...also ich bring mitm Vitara und hänger samt samurai drauf runde 2768 Kg auf die Wage (hab des ma wiegen lassen) normalerweise sollte mans ma drauf ankommen lassen und mit nem ganzen zug ( samurai auto und hänger ) ma einfach ne streife fragen oder halt die liebe polizei XD :-D :-D :-D :-D :-D ... Lach ok gut crazy ^^

Gruss chappi
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