Da antworten nicht die Experten, da antwortet am Ende ein Richter!
Besteht nämlich der Anfangsverdacht einer Straftat, wird diese zur Anzeige gebracht. Der Polizeibeamte spielt Nachts nicht den Gutachter, ob das schon eine Fälschung ist oder nicht, der leitet ein! (zumal im Statistikhörigen Deutschland nicht die verurteilten Verfahren zählen, sondern die zur Anzeige gebrachten: Das ist eine Tatverdächtigenstatistik! Und wenn man als Streifenhörnchen irgendwann einmal befördert werden will, muss man Anzeigen rein bringen...)
Dann kommt ne Menge Stress auf den Beschuldigten zu...
Ich würds lassen!
Gruß,
Andreas