Transportlösungen

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Beitragvon Tschibo » Mo, 11 Jun 2007, 20:33

also ducato hat max. 2.2t anhängelast, damit kannst also keinen dreiachser ziehen. außerdem gilt auch für ducato mit anhänger das sonntagsfahrverbot, außer bei womo zulassung. hab das bei meinem auch gemacht, kann aber definitiv nur ein auto auf den hänger nehmen. innen geht auch keiner rein wegen dem womo ausbau.
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Beitragvon Basti SJ410 » Mo, 11 Jun 2007, 20:43

hab bei uns in der ecke auch mal einen 3achs autoanhänger gesehen, müsste auch passen und einen autoanhänger mit gelenkter deichsel, wurden beide vom sprinter gezogen, aber vom kleinen also nicht der hohe lange mit zwillingsbereifung
Chrom won´t get you home...
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Beitragvon mini4x4 » Mo, 11 Jun 2007, 20:53

Basti SJ410 hat geschrieben:was hältste hiervon?
www.homar.de


Kann ich nur empfehlen, mein Anhänger für Pferde+Kutsche ist von denen. Die machen alle Anhänger und Auflieger in Alu-Leichtbauweise und bauen grundsätzlich nur Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch.
Ist aber auch nicht billig!

Das mit der Suzi halb auf der Motorhaube einer zweiten Suzi haben wir schon gemacht, allerdings waren das zwei Prototypen mit entsprechend wenig Karosserie.

Andi
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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 11 Jun 2007, 21:02

@kurt: Unten im hässlich roten Bereich steht warum der Minisattel nicht drunterfällt:

Zum Thema Sonntagsfahrverbot noch:

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung - § 30 Abs. 3 und 4 StVO
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

1 a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),

2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,

3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr,
Karfreitag,
Ostermontag,
Tag der Arbeit (1. Mai),
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),
Reformationstag (31. Oktober),jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
1. und 2. Weihnachtstag.




Anmerkung:

Entscheidend für die Frage des Sonntagsfahrverbotes ist, bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, immer die Eintragung im Fahrzeugschein unter der Ziffer 1. Ist dort "Lastkraftwagen" oder "LKW" eingetragen, fallen diese Fahrzeuge unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sofern sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg aufweisen oder einen Anhänger ziehen.[/color]
Laut Verwaltungsvorschrift zu § 30 StVO sind Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) wie Lastkraftwagen zu behandeln. Daraus folgt im Umkehrschluss: Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger ist nicht mit einem Lastkraftwagen gleichzusetzen. Es gelten jedoch alle Anforderungen der StVO, welche sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3) StVO sind folgende Fahrzeuge nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen:
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,
Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge).

Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 46 StVO können in bestimmten Einzelfällen bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.

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Aktuelle Meldungen
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Jahresbericht 2005 der BAG -Marktbeobachtung

[color=darkred]Das heißt jedes Fahrzeug mit LKW-Zulassung und Hänger darf sonntags nicht fahren, auch ein Samu mit LKW nicht. Nur ein Minisattel mit 7,49 t zulGG. fällt nicht drunter
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon kurt (eljot ) » Mo, 11 Jun 2007, 22:11

ok
dann is der minisattel nur noch zu teuer ,
ebenso ein 3 achs anhänger oder sonderanfertigung da wird man unter 10 000 nix bekommen

also bleibt fast nur noch auf achse anreisen mit zulassung oder roternummer oder kurzzeitkennzeichen

oder eben ein ducato, srinter etc wohnmobil mit hänger für 2 suzis und einem suzi im innenraum .

man braucht für die WOMO zulassung nur ne liegefläche und ne kochgelegenheit ( soviel ich weiß ) wenn man es geschickt einbaut soll das kein problem sein das der suzi noch reinpasst . ausserdem kann man den ganzen mist nach dem tüv wieder ausbauen .

evtl kann man auch nen 7,5 tonner lkw ablasten und als wohnmobil zulassen dann kommt man evtl auch mit nem normalen pkw anhänger aus .

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Beitragvon kurt (eljot ) » Mo, 11 Jun 2007, 22:15

ach ja so transportiert man 2 toyos auf einem hänger der nur für ein auto gebaut wurde *g*
http://www.velar.de/fotos/wildsau_2006/ ... 6_107.html
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Beitragvon kurt (eljot ) » Mo, 11 Jun 2007, 22:24

gibt es zum sonntagsfahrverbot net noch irgend ne ausnahme das geländewagen die las lkw zugelassen sind aber nicht gewerblich angemledet sind da net drunter fallen .

evtl könnte man das problem auch mit nem ordentlichen pickup lösen
so ein dicker ford oder chevy hat doch auch ne Lange ladefläche wobei do dann wieder na lkw zulassungen haben wirst .

oder ihr zieht das ding einfach mit einem anderen angemeldeten auto zum treffen dann muss man halt wieder mit 2 autos fahren hat dafür sonst nur extra kosten fürn anhänger.

nochmal zu dem 3 achshänger , mit welchem auto soll man des noch vernünftig bewegen können , ne suzi wiegt ca 1000 kg der hänger wiegt auch nochmal des gleiche, d braucht man ja wieder nen lkw zum ziehen
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Beitragvon mini4x4 » Di, 12 Jun 2007, 7:00

Die Dreiachsanhänger - vorne Drehschemel, hinten Tandemachse - sind in Holland sehr verbreitet und dort auch gar nicht so teuer. Zum Autotransport, also ohne Aufbau, wiegen die leer ca. 900-1000 kg, bei einem zGG von 3,5 t.
Mit zwei Seriensuzi´s (jeweils 900 kg) und nem abgespeckten "Kampfgerät" würde es also gerade so gehen.
Zum Ziehen brauchst du aber schon nen kräftigen Geländewagen. So mancher darf zwar 3,5 t ziehen, die wenigsten können das aber auch vernünftig. Mit nem Serien-Defender z.B. darfst du dass zwar ziehen, aber wer will schon in der Untersetzung auf der Autobahn fahren! :lol:

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Beitragvon Tschibo » Di, 12 Jun 2007, 10:13

also ich hab den umbau gelassen nach dem tüv. erstens nutze ich ihn öfters und zweitens wenn dich die grünen anhalten und du erwischst einen der dich nicht mag dann hast ne anzeige wegen versicherungsbetrug am hals. womo zulassung spart ca. 600€ versicherung im jahr da sonderfahrzeug.
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Beitragvon Offroad Events » Di, 12 Jun 2007, 10:32

4x4orca hat geschrieben:Also auf der Off-Road-Messe am WE gab es einen 3,5 to Hänger zu verkaufen, auf den zwei Susi drauf gepasst hätten.


Den hätte ich beinahe gekauft, aber dann haben doch die Vernunft und meine Frau gesiegt :oops:
Der Preis war übrigens absolut heiß, mein 2,5t Autotrailer war ne ganze Ecke teurer !
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