Sportgeräte versicherung

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Beitragvon mountymudder » Mo, 18 Feb 2013, 16:20

sadigi hat geschrieben:4,25 to, dann brauchst aber einen "Schnellsiederkurs"
der dir in den Schein eingetragen werden muß.
Sadigi


gilt ! nur ! für wohnwagen.
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Beitragvon sadigi » Di, 19 Feb 2013, 9:17

Das kann nicht stimmen, Anhänger ist Anhänger - kann auch ein Boots- oder anderer Hänger sein.
Du darfst immer einen Zug bis 3,5 to Gesamtgewicht fahren - mit dem normalen B-Schein, leichte Anhänger sowieso.
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